Hochschule Düsseldorf

Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​Konzept

Im Kinderschutz stellt die interdisziplinäre Zusammenarbeit, verstanden als gemeinsame und übergreifende Aufgabe verschiedener Institutionen und Berufsgruppen, die Grundlage für Effektivität und Qualitätssicherung dar. Das Bundeskinderschutzgesetz, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie das Landeskinderschutzgesetz NRW (insbesondere in §§ 2, 9 – 11) betonen die Bedeutsamkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit, Netzwerke und Kooperationen. In der Praxis zeigt sich deutlich, dass der größtmögliche Schutz von Kindern auf einer auf Kooperation beruhenden Zusammenarbeit unterschiedlicher Beteiligter basiert. Neben örtlich-regionalen Netzwerkstrukturen, über die sich Austausch, Zusammenarbeit und Qualitätssicherung und -entwicklung abbilden lassen, sind Aus-, Fort- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit oder die Entwicklung und Begleitung von Modellprojekten interdisziplinär zu denken, um durch eine hohe Perspektivenvielfalt einen bestmöglichen Schutz von Kindern zu erreichen.
Für die Etablierung einer Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW ist eine interdisziplinäre Verankerung und Entwicklung entsprechender Kooperationen in regionalen und vor allem landesweiten Netzwerken und als Schnittstelle für bundesweite Netzwerke zentral.
In diesem Sinne wurde im Konzept die Professur in einen Forschungs- und Transferschwerpunkt für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW eingebettet, um innerhalb der HSD und darüber hinaus Expertisen zu bündeln und in die Breite der Bevölkerung zu kommunizieren.​

Konzeptentwicklung

Das Konzept wurde von unserem interdisziplinären Team vor Ort mit Unterstützung des Fachbereichs und des Präsidiums entwickelt und vorgestellt. Das von unserem Team entwickelte Konzept zielt auf die Förderung einer interdisziplinären Ausrichtung und Kooperation mit Achtung der Betroffenenperspektive. Die Stimme von Betroffenen zu hören, zu achten und mit einzubeziehen ist ein Grundpfeiler im Kontext von Kinderschutz. In der Umsetzung von Kinderrechten sind partizipative Vorhaben, die Kinder und Jugendliche mit einbeziehen unerlässlich.​​​

Der Fachbereich

Am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften sind die Themen Kinderschutz und Kinderrechte bereits verankert und finden mit unterschiedlicher thematischer Schwerpunktsetzung in Lehre, Forschung und Weiterbildung ihre Umsetzung.
Mit dem Forschungs- und Transferschwerpunkt für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW und der entsprechenden Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW können bereits bestehende Strukturen aufgegriffen und Synergieeffekte genutzt werden, um das Thema vertiefter in den Studiengängen und darüber hinaus zu platzieren, sowie fehlende Perspektiven zu ergänzen.
Kinderschutz als komplexe, systemische Aufgabe erfordert aus unserer Sicht eine interdisziplinäre und transdisziplinäre, fächerübergreifende Zusammenarbeit, die verschiedene Aspekte zusammenführt und lösungsorientiert und mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung zukunftsorientiert zusammenarbeitet.​​​



​Unsere interdisziplinäre Arbeitsgruppe zur Konzeptentwicklung (v.l.n.r.): Prof.in Dr.in Elina Krause​, Prof.in Dr.in Fatma Çelik​, Prof.*in. Dr.*in Gaby Temme​, Prof.in Dr.in Michaela Hopf​​