Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

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Menschenrechte in der Psychiatrie:
Spannungsfeld Akutpsychiatrie - Besondere Vorkommnisse auf psychiatrischen Stationen

Leitung: Prof. Dr. Susanne Hagen, Prof. Dr. Daniela Haarhuis

Mitarbeiterinnen: Lisa Jakobs (B.A.), Sophie König (B.A.), Lisa Mertelmeyer (B.A.)

Drittmittelgeberin: Hochschule Düsseldorf


Beschreibung:

Psychiatrische Versorgung unterliegt einer besonderen Verantwortung: Nicht erst seit der Verabschiedung der UN-BRK stellt psychiatrische Behandlung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und im Einzelfall auch eingeschränkter Selbstbestimmungsfähigkeit eine besondere Herausforderung dar. Vertrauen und maximale Transparenz sind unabdingbare Voraussetzung für ein therapeutisches Bündnis. Trotz aller Anstrengungen kommt es immer wieder zu Situationen mit Eigen – oder Fremdgefährdung und dadurch zu Zwangsmaßnahmen oder auch Gewalt gegenüber Mitpatient*innen oder Mitarbeiter*innen. Eine Befragung in Deutschland von über 2000 in der Psychiatrie Beschäftigten aus dem Jahr 2019 aus 168 Krankenhäusern zeigte, dass drei von vier Beschäftigten in den letzten vier Wochen mindestens eine Zwangsmaßnahme miterlebt haben, die Hälfte mindestens einmal in der Woche (S. Bühler, September 2019). Der Zusammenhang zwischen fehlendem Personal, unzureichender Fortbildung, psychischen Belastungen und möglichen Eskalationen ist hinlänglich bekannt.

In unserem Projekt wollen wir der Frage nachgehen, ob vor diesem Hintergrund die so genannten „besonderen Vorkommnisse“ zugenommen haben. Ebenfalls soll untersucht werden, ob die Novellierung des PsychKG in NRW vom Dezember 2016 einen Einfluss auf die Entwicklung der Anzahl der besonderen Vorkommnisse hat.
Besondere Vorkommnisse sind Meldungen über schwerwiegende Ereignisse in der klinischen Versorgung, die straf- oder haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, aber auch öffentliche Aufmerksamkeit bedeuten können (z. B Suizide, Suizidversuche, Entweichungen von gerichtlich untergebrachten Patient*innen, Sachbeschädigung oder sonstige strafbare Handlungen).
Zur Beantwortung der Forschungsfrage werden die besonderen Vorkommnisse in den Jahren 2012 bis 2020 in einer psychiatrischen Klinik an einem Allgemeinkrankenhaus mit 123 Betten in NRW ausgewertet. 



Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention 

​​Leitung: Prof. Dr. Elina Krause

Mitarbeiter: Henry Voigt (B.A.)


Beschreibung:

Das Forschungsprojekt befasst sich mit der Fragestellung, ob und inwieweit Deutschland seine Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erfüllt hat und untersucht dazu sowohl die Normsetzungsebene (Gesetzgebung) als auch die Normanwendungsebene (Rechtsprechung). Es wird analysiert, inwieweit die verfassungsrechtlichen bzw. einfach-gesetzlichen Rechtsnormen als Maßnahmen der Gesetzgebung und die Gerichte in ihren Entscheidungen als Anwender von Rechtsnormen die Konventionsrechte in Deutschland sicherstellen bzw. sich aktiv für die Konventionsrechte einsetzen. Ob das 50-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention und die öffentliche Debatte über Kinderrechte im November 2019 Impulse zu einer stärkeren Gewichtung und Sichtbarmachung von Kinderrechten in der deutschen Rechtsordnung gegeben haben, wird untersucht. Hierbei konzentriert sich das Projekt auf drei zentrale Bereiche der UN-Kinderrechtskonvention: Kindeswohl, Schutz/Förderung und Partizipation. Denn diese Rechte haben in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe eine besondere Relevanz, auch und gerade zur Zeit der Coronavirus-Pandemie. Dem Grundgesetz kommt als ranghöchste Rechtsquelle eine besondere Bedeutung im Rahmen dieses Forschungsprojekts zu. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisiert seit geraumer Zeit die fehlende rechtliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Vor diesem Hintergrund befasst sich das vorliegende Projekt mit den aktuellen politischen Reformbemühungen, Kinderrechte in Deutschland explizit in der Verfassung zu verankern und untersucht dazu die unterschiedlichen Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes. 


Prävalenz und Prävention von Genital-Verstümmelung bei Frauen in Deutschland

Leitung: Prof. Dr. Dipl.-Psych. Denis Köhler und Prof. Dr. med. Susanne Hagen

Mitarbeiterin: Melisa Özalp (B.A.)

Drittmittelgeberin: Hochschule Düsseldorf

Beschreibung:

Female Genital Mutilation (FGM) ist insbesondere im westlichen und nördöstlichen Afrika sowie in einigen Teilen Asiens ein verbreitetes Ritual; dabei handelt es sich um die Beschneidung des weiblichen Geschlechtsorgans. Anders als bei der männlichen Beschneidung definiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2020) jedoch diese gewalttätigen Handlungen als Verstümmelung des weiblichen Geschlechtsorgans. Unter anderem aufgrund steigender Immigrations- und Flüchtlingszahlen, ist die FGM auch in Deutschland keine Seltenheit mehr. Die Ministerin Giffey wies jüngst auf diesen Sachverhalt in einer Pressemitteilung1 hin und stellte heraus, dass seit dem Jahr 2017 die Zahl der betroffenen Frauen um 40% gestiegen ist. Wenngleich hierzulande die FGM gesetzlich verboten ist, wird die Beschneidung dennoch durchgeführt, entweder im Verborgenen oder die Betroffenen werden hierfür ins Ausland gebracht. Ohne Betäubung wird den Frauen während des Rituals meist die Klitoris entfernt. Ein Ereignis, das neben körperlichen ebenso starke psychische Folgeschäden insbesondere in Form von Traumatisierungen nach sich zieht und worunter die Betroffenen, wie erste Studienergebnisse zeigen, stark leiden. Da es sich hierbei um ein recht junges Forschungsfeld handelt, soll das vorliegende Projekt an den bislang wenigen existierenden Befunden anknüpfen und sowohl auf qualitativer als auch auf quantitativer Ebene genauer explorieren, inwiefern FGM zur Ausbildung einer posttraumatischen Belastungsstörung und/oder zu einer posttraumatischen Persönlichkeitsveränderung führt. Darüber hinaus sollen auch die Bewältigungsmechanismen und die Bindungsgestaltung bei den Opfern untersucht werden. Die Publikation der Ergebnisse sollen die Öffentlichkeit und die Fachwelt für das Thema sensibilisieren und zur Prävention beitragen. FGM stößt in Deutschland - insbesondere auch unter Gynäkologen/innen, Psychologen/innen und Sozialarbeitern/innen meist auf Unwissenheit und Unverständnis. Aus den Ergebnissen sollen ressourcen-orientierte und kultursensible Präventionsansätze entwickelt werden.



Menschenrechte in der Psychiatrie:
Mögliche Schwachstellen der Aktuellen Deutschen Gesetzgebung zu Zwangseinweisung und Zwangsmaßnahmen

Leitung: Prof. Dr. Daniela Haarhuis, Prof. Dr. Susanne Hagen

Mitarbeiterinnen: Lisa Jakobs (B.A.), Sophie König (B.A.), Lisa Mertelmeyer (B.A.)

Drittmittelgeberin: Hochschule Düsseldorf


Beschreibung:

Im Projekt soll die aktuelle Gesetzgebung zu Zwangseinweisung und Zwangsmaßnahmen auf mögliche Schwachstellen untersucht werden. Durch diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts ist das Recht auf Selbstbestimmung der zentrale Anknüpfungspunkt für die Gesetzgebung der Bundesländer im Bereich der Zwangseinweisung und Zwangsmaßnahmen. Diese positive Entwicklung könnte jedoch ihre Grenze bei psychisch kranken Menschen haben, bei denen das Kriterium der „unmittelbaren Gefahr“ (= Kriterium für Zwangseinweisung und Zwangsmaßnahme) nicht gegeben ist, eine Nichtbehandlung jedoch zu extrem starken Einschränkungen der Selbstbestimmung führen kann. Diesem Umstand trägt die derzeitige Gesetzgebung nicht Rechnung. Im Projekt wird untersucht, ob eine Gesetzesänderung notwendig und wenn ja, ob diese auch menschenrechtlich vertretbar ist. 



KinderehenbekämpFungsgesetz​

​L​​eitung: Prof. Dr. Elina Krause

Mitarbeiter: Henry Voigt (B.A.)


Beschreibung:

Die rechtliche Behandlung von Minderjährigenehen in Deutschland ist seit dem Jahr 2017 durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen (sog. Kinderehenbekämpfungsgesetz) geregelt, eine Reaktion auf den Anstieg minderjähriger verheirateter Geflüchteter. Nach dem Kinderehenbekämpfungsgesetz sind Ehen unter Beteiligung mindestens eines Ehegatten im Alter zwischen 14 und 16 Jahren automatisch unwirksam geworden (sog. Nichtigkeitslösung); dies gilt auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen. Mit dieser Neuregelung verfolgte der Gesetzeber das Ziel, verheiratete Minderjährige zu schützen. Diese pauschale Unwirksamkeit der Ehe, ohne Betrachtung des Einzelfalls oder des Kindeswillens, geht davon aus, dass die Aufhebung der Minderjährigenehe für die*den Minderjährigen eine Hilfe sei. Kulturelle Besonderheiten oder der Umstand, dass die minderjährige Ehefrau schwanger oder selbst schon Mutter ist, finden dabei keine Berücksichtigung. Das Forschungsprojekt befasst sich mit der Fragestellung, ob die gesetzliche Regelung nach dem Kinderehebekämpfungsgesetz mit der UN-Kinderrechtskonvention – die kein Mindestalter für die Eheschließung vorsieht – und dem Grundgesetz vereinbar ist. Ausgangspunkt hierfür ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 (Beschl. v. 14.11.2018, Az. XII ZB 292/16). Der Bundesgerichtshof befasste sich darin detailliert mit dem Kinderehebekämpfungsgesetz bzw. den Rechten nach der UN-Kinderrechtskonvention und legte wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Kinderehenbekämpfungsgesetzes dies dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvL 7/18) ist bis Ende des Jahres 2021 zu rechnen. Sollte das Bundesverfassungsgericht das Kinderehenbekämpfungsgesetz tatsächlich als verfassungswidrig ansehen und damit für nichtig erklären, würde diese Nichtigkeit gegenüber Jedermann gelten. Diese Rechtsfolge hätte weitereichende Konsequenzen für alle Minderjährigenehen in Deutschland, denn die Arbeit mit nach Deutschland geflüchteten verheirateten Minderjährigen stellt für die Träger der Jugendhilfe und die Hilfeleistungen nach dem SGB VIII eine große Herausforderung dar.



​Evaluation des JUgendarrest der Hansestadt Hamburg

Leitung: Prof. Dr. Denis Köhler

Mitarbeiterin: Kathrin Kreikenbaum (B.A.)

Drittmittelgeberin: Hansestadt Hamburg



Rechtspsychologische Diagnostik im Rahmen der Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortungsreife nach § 105 JGG

Promovendin: Dipl.-Psych. Jennifer von Buch (Psychologische Psychotherapeutin)

Betreuung:
Prof. Dr. Denis Köhler (HS Düsseldorf)
Prof. Dr. Gisela Steins (Universität Duisburg-Essen)
Kooperative Promotion HSD – Universität Duisburg-Essen
Jennifer von Buch
Das Promotionsvorhaben widmet sich der Verbesserung der rechtspsychologischen Beurteilungskriterien für die Einschätzung des § 105 JGG. Im Zusammenhang mit der hohen Zahl straffällig auffälliger Heranwachsender stellt sich in der rechtspsychologischen Praxis im Rahmen von Jugendgerichtsverfahren immer wieder die Frage, nach welchem Strafrecht diese verurteilt werden sollen. Stehen die Angeklagten in der Entwicklung noch einem Jugendlichen gleich, ist das Jugendstrafrecht heranzuziehen, sind sie bereits als Erwachsener anzusehen, ist das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Die bisherigen Kriterienkataloge sind theoretisch sehr einseitig, methodisch unausgereift und veraltet. Zudem ist die Bewertung der Kategorien sehr von der normativen und der „klinisch-einzelfallanalytischen“ Einschätzung des Diagnostikers abhängig. Weiter fehlen empirische Untersuchungen zu diesem diagnostischen Bereich. Im Rahmen eines qualitativen Designs sollen verschiedene Zielgruppen in Form von Interviews und Gruppendiskussionen befragt und die Ergebnisse inhaltsanalytisch ausgewertet werden.

Posterpreis: DGPs Fachtagung Rechtspsychologie Hildesheim 2018

Publikation:

Von Buch, J.C. & Köhler, D. (2019). Jugendlich oder erwachsen? Standards in der Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortungsreife nach §105 JGG. Rechtspsychologie, 2, 178-205.