Das Bewerbungsverfahren findet einmal jährlich zum Wintersemester (Studienbeginn Ende September) statt. Die Bewerbung ist ab Mitte Mai über das Online-Portal möglich. Bewerbungsfrist ist der 15. Juli.
Die Zugangsvoraussetzung für den Master Empowerment Studies ist ein Hochschulabschluss in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach mit 210 ECTS und einer Gesamtnote von mindestens 2,5
Darüber hinaus findet ein Auswahlverfahren statt, wenn es mehr Bewerber*innen gibt, die die Zugangsvoraussetzung erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Angaben zu Motivation (1/3 Gewichtung) und bereits vorhandenen studienrelevanten Vorkenntnissen (2/3 Gewichtung). Die Angaben für das Auswahlverfahren werden mittels eines Formulars abgefragt, das im Bewerbungs-Portal bereitgestellt wird.
Für nähere Informationen hierzu siehe > Voraussetzungen und Bewerbung
Sie können sich auch ohne Abschlussnote bewerben. In diesem Fall wird eine vorläufige Durchschnittsnote aus den bislang vorliegenden Prüfungsleistungen errechnet und für die Bewerbung zugrunde gelegt (d.h. diese Durchschnittsnote muss mindestens 2,5 sein). Der Nachweis des Studienabschlusses muss jedoch bis maximal fünf Monate nach Ende der Bewerbungsfrist, d.h. bis zum 15. Dezember desselben Jahres, erbracht werden, ansonsten erlischt die Einschreibung.
Studieninteressierte, die ein Bachelorstudium mit 180 ECTS (entspricht 6 Semestern) abgeschlossen haben, können über ein gesondertes Verfahren unter Auflage zugelassen werden (Siehe > Auflage nach § 4 PO).
Für das Studium werden Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch erwartet. Studierende müssen bei der Bewerbung jedoch keinen gesonderten Nachweis über Englischkenntnisse (TOEFL o.ä.) vorlegen. Vor allem für den Schwerpunkt im Bereich Entwicklungspolitik ist es aber sehr ratsam, sich tatsächlich sicher im Englischen verständigen zu können, da auch englischsprachige Veranstaltungen angeboten werden.
Studienvoraussetzung für die Aufnahme des Master-Studiengangs ist ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Art des Nachweises und das Verfahren regelt die Einschreibungsordnung.
Wenn Sie sich mit einem Zeugnis aus dem Ausland (auch EU-Ausland) bewerben wollen, dann läuft das Verfahren nicht über das Online-Portal der HS Düsseldorf, sondern über die sogenannte Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist). Ausführliche Informationen bekommen Sie beim International Office.
In den vergangenen Wintersemestern wurden jeweils etwa 35 Studienanfänger*innen zum Master Empowerment Studies zugelassen.