Für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten/in benötigen Sie eine Äquivalenzbescheinigung vom Prüfungsausschuss. Eine solche erhalten Sie nur, wenn Sie sowohl einen Bachelor- als auch einen Masterabschluss besitzen und Sie die weitergehenden Voraussetzungen der Äquivalenzbescheinigung erfüllen.
Beim Prüfungsausschussvorsitzenden – Herrn Meißner – sind hierfür einzureichen (E-Mail und eingescanntesTranscript of Records genügen):
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Antrag
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Angabe der Prüfungsordnung nach der die Abschlüsse erlangt wurden und der Studiengänge
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Transcript of Records
Die Hochschule Düsseldorf kann Ihnen nur den Anteil des Bachelors bescheinigen. Die endgültige Bescheinigung müssen Sie von der Hochschule erhalten, bei der Sie den Masterabschluss erworben haben. Dort müssen Sie die Bescheinigung der Anteile des Bachelors von der Hochschule Düsseldorf vorlegen.
Hinweis: Beachten Sie, dass diese doppelte Prüfung mehr Zeit für die Bearbeitung der beiden Prüfungsausschüsse der jeweiligen Hochschule erfordert.
Die Hochschule Düsseldorf kann Ihnen nur die Anteile des Masters bescheinigen. Sie müssen von der
Hochschule an der Sie den Bachelorabschluss erworben haben, eine ausgefüllte, gesiegelte und von dem/r Prüfungsausschussvorsitzenden unterschriebene
Teilbescheinigung im Original im
Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Karrouch oder Frau Bathies - abgeben oder die andere Hochschule muss die eingescannte Bescheinigung direkt an den
Prüfungsausschussvorsitzenden – Herrn Meißner – per Mail übersenden. Nach dem Erhalt derselben werden dann die Anteile des Masters ergänzt und wenn Bachelorabschluss und Masterabschluss den Vorgaben der Äquivalenzbescheinigung entsprechen, diese ausgefüllt und Ihnen übersandt.
Hinweis: Beachten Sie, dass diese doppelte Prüfung mehr Zeit für die Bearbeitung der beiden Prüfungsausschüsse der jeweiligen Hochschule erfordert.