Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

​​​​​​​​​​​​​​​​​​Allgemein



Praxismodul​

Checkliste PM (224 Std.).pdf

FAQs - PM Praxismodul

FAQ Praxismodul PO 2015 und PO 2021 sowie Praxisordnung 2022

Informationen des Praxisreferates zu häufig gestellten Fragen

1. Was ist das Praxismodul (kleines Praktikum)?

Das Praxismodul soll einen ersten intensiven Einblick in die berufliche Praxis der Sozialarbeit/
Sozialpädagogik vermitteln. Es besteht aus:

  • ​Teilzeitpraktikum von 224 Stunden, z. B. 28 Tage à 8 Stunden
  • Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums (2 SWS)
2.  Praktikumsbeginn?

Das Praktikum muss zwischen dem Beginn der Vorlesungszeit und dem Ende des Semesters (28.2. oder 31.8.) absolivert werden.

Konkrete Daten werden jeweils mit dem offiziellen Seminar- und Prüfungsterminplan des Fachbereichs unter https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/aktuelles/termine/​ bekannt gegeben.

Im oben genannten Zeitrahmen kann das Praktikum kann als Block- oder als Teilzeitpraktikum gestaltet werden.

3. Voraussetzungen?

Voraussetzung ist für PO 2015 und PO 2021 das 3. Fachsemester.

4.  Anerkennung von Praxiszeiten außerhalb der Hochschule?

Auf Antrag kann die Hochschule sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen anerkennen, wenn diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind (§ 63a VII HG NRW). Voraussetzung siehe: https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/studium/pruefung/faq-pruefungen/anerkennungen


5. Muss das Praktikum angemeldet werden?

Vor Antritt des Praktikums muss die Praxisstelle vom Praxisreferat genehmigt sein. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

Um fehlende Angaben oder Fehler im Praktikumsvertrag vor Praktikumsbeginn noch korrigieren zu können, reichen Sie die Unterlagen bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums online ein. Bitte mailen Sie die Unterlagen in einer einzelnen PDF-Datei an folgende E-Mail Adresse: praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de. Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_224_Semester des Praxismoduls. Falls sich die Erstellung des Praktikumsvertrags in der Praktikumsstelle verzögert, informieren Sie bitte das Praxisreferat.


6. Welche Kriterien gelten für die Anerkennung als Praxisstelle?

Qualitätskriterien:
  • ​Die Praxisstelle nimmt in Anlehnung an das Berufsbild des DBSH vorrangig berufstypische Aufgaben in einem Handlungsfeld Sozialer Arbeit wahr
  • Die Praxisanleitung wird in der Regel von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit wahrgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern Sozialer Arbeit die Praxisanleitung übernehmen. Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50% eines Vollzeit-Äquivalenz beschäftigt sein
  • Besonderheiten bitte mit dem Praxisreferat abklären
  • Gegen die Entscheidung des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.
Bitte beachten Sie, dass das Praktikum im Praxismodul und das Praktikum im Anerkennungsmodul seit dem 1.9.2023 in zwei verschiedenen Praxisstellen absolviert
werden müssen. Beide Praktika dürfen beim gleichen Träger und im gleichen Handlungsfeld absolviert werden.

Beispiel:

Praxisstelle: Die Praxisstelle ist die Organisationseinheit, in der Sie das Praktikum absolvieren, z.B. das Kinderspielhaus der Stadt Düsseldorf. Sie dürfen das Praktikum im Anerkennungsmodul nicht im Kinderspielhaus absolvieren, wenn Sie dort schon das Praktikum im Praxismodul absolviert haben.

Träger: Der Träger der Einrichtung stellt die Personal- und die Sachmittel für die Praxisstelle zur Verfügung, z.B. die Stadt Düsseldorf (öffentlicher Träger) oder die AWO Düsseldorf (freier Träger). Sie können beide Praktika beim gleichen Träger absolvieren und können zum Beispiel ein Praktikum im Kinderspielhaus der Stadt Düsseldorf und ein Praktikum im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Düsseldorf absolvieren.

Handlungsfeld: Die Handlungsfelder der Sozialen Arbeit unterscheiden sich durch verschiedene rechtliche Aufträge, Ziele, Aufgabenstellungen, Arbeitsprinzipien und Adressierungen. Beispiele für Handlungsfelder sind die  offene Kinder- und Jugendarbeit oder die Drogenhilfe. Sie können zum Beispiel  beide Praktika in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in der Drogenhilfe absolvieren.

Gleicher Träger und gleiches Handlungsfeld: Es ist auch möglich, beide Praktika beim gleichen Träger im gleichen Handlungsfeld zu absolvieren. Sie können zum Beispiel beide Praktika in der Schulsozialarbeit in Trägerschaft der AWO Düsseldorf absolvieren. Lediglich der Einsatzort, d.h. die Praxisstelle darf im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung nicht identisch mit der Praxisstelle im Praxismodul sein.

7. Wie kommen Studierende an Praxisstellen?
8. Auslandspraktikum?

Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Bitte sprechen Sie alle weiteren Fragen zum Praktikum im Ausland mit dem Büro für Internationales ab: Tel.: +49 211 4351 3343, E-Mail: international.soz-kult@hs-duesseldorf.de
Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit ein.
Die Praktikumsbegleitung erfolgt in der Regel durch ein Onlineseminar und in Ausnahmefällen durch eine individuelle Fernbetreuung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Büro für Internationales.

9. Ist eine ausführliche schriftliche Beurteilung oder eine Bewertung durch die Praxisstellen
erforderlich?

Nein, aber ein Zeugnis/Praktikumsbeurteilung über die Praxiszeit kann sich aber bei späteren
Bewerbungen günstig erweisen.

10. Praktikant*innenentgelt?

Das wird von den Trägern unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Stellen mit und ohne
Aufwandsentschädigung. Wenden Sie sich bei Fragen zur Finanzierung des Praktikums bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät auch zu der Frage, ob das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolviert werden kann.

11. Pflichtpraktikum/Mindestlohn?

Es handelt sich um ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes und damit verpflichtendes
Praktikum, welches integraler Bestandteil des Studiums ist. Verpflichtende Praktika sind nach
§ 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.

12. Kann das Praxismodul auch nach dem 3. Semester absolviert werden?

Ja.

14. Fehlzeiten?

Fehlzeiten z.B. durch Krankheit müssen innerhalb der Semestergrenzen ausgeglichen werden.
                                        
15.  Probleme, Konflikte, Diskriminierung…

Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen  zu finden.                                                                                                                                                            16.  Erfolgreicher oder nicht erfolgreicher Abschluss des Praktikums

Sollte sich andeuten, dass der erfolgreiche Abschluss Praktikums gefährdet ist, sind die Praxisstellen und die Studierenden verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Praxisreferat in Verbindung zu setzen (§ 6, 4 Praxisordnung). In diesem Fall hört das Praxisreferat die*den Studierende*n und die Praxisanleitung an. Mit Zustimmung der*des Studierende*n kann auch die*der Lehrende aus dem Praxisbegleitseminar angehört werden. Wird keine Einigung erzielt und das Praktikumsverhältnis aufgelöst, so entscheidet das Praxisreferat darüber, ob der bereits absolvierte Teil des Praktikums als „erfolgreich“ anerkannt wird. Gegen die Entscheidung des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.                                                                                                                            

17. Wie wird das Praktikum bescheinigt?

Auf dem Formular „Abschlussbescheinigung PM Praxismodul (224 Std.)" bescheinigt die Praxisstelle die erfolgreiche Ableistung der 224 Stunden. Sie senden die Bescheinigung als PDF Datei an praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de. Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_224. Nach der Überprüfung der Abschlussbescheinigung und der Seminarliste durch das Praxisreferat werden die gesamten Leistungspunkte (10 LP) im OSSC eingetragen. Bitte beachten Sie, dass die Eintragung der Punkt aus organisatorischen Gründen eine Weile dauern kann. Sollten Sie eine zeitnahe Eintragung der Punkte benötigen (z.B. wegen BAföG Bezuges) wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat.

18. Begleitseminar?

Wählen Sie das Praxisbegleitseminar während der ersten Seminaranmeldephase im OSSC, auch wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist. Die Veranstaltungen finden wöchentlich oder zweiwöchentlich in der Langzeitseminarphase statt. Die Praxisstellen sind verpflichtet, Studierende für das Praxisbegleitseminar freizustellen. Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Begleitseminar ist das Praxisreferat. Nach der Seminarplatzvergabe über das OSSC werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben. Sie können sich in allen Fragen zum Praxisbegleitseminar wenden an: Praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de
                                                                                                                                                     
19. Muss das ganze PM Praxismodul wiederholt werden, wenn ein Teil (Praxisbegleitseminar oder Praktikum) nicht bestanden wurde?

Wenn das Praxisbegleitseminar nicht bestanden wurde und das Praktikum erfoglreich absolviert wurde, muss nur das Praxisbegleitseminar, nicht aber das Praktikum wiederholt werden.
Wurde das Praktikum nicht erfolgreich absolviert und das Praxisbegleitseminar bestanden, müssen das Praktikum und das Praxisbegleitseminar wiederholt werden.
                                                                                   
20. Wo gibt es Beratung?


Im Praxisreferat während der Beratungszeiten (telefonisch und in Präsenz) oder per Email. Die Vereinbarung von individuellen Terminen ist möglich.
                                                                                                                                                       21. Fragen und Sonderfälle? 

Besprechen Sie Fragen und Sonderfälle bitte frühzeitig mit dem Praxisreferat. Wir beraten Sie gerne!                                                                                                                                                              22. Private Haftplichtversicherung     

Den Studierenden wird eine eigene Haftpflichtversicherung empfohlen, es sei denn, das Haftpflichtrisiko ist durch eine von der Praxisstelle abgeschlossene Versicherung abgedeckt.                                                                                                                                                                                                  23. Hinweise

Informieren Sie sich auf unserer Website. Sie finden hier Antworten auf (fast) alle Fragen                      Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zum Praxisreferat aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne!                     Planen Sie eventuelle Rücksprachen ein.                                                                                                                                                                                              
Meine Frage ist nicht dabei!

Kein Problem! Wenden Sie sich an das Praxisreferat: praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de​​

 


Anerkennungsmodul

FAQs - Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung

FAQ Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung PO 2015 und PO 2021 sowie Praxisordnung 2022

Informationen des Praxisreferates zu häufig gestellten Fragen
 
1.  Was ist das Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung (großes Praktikum)?

Das Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung dient der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und dem Erlernen professionellen und methodischen Handelns.
Das Modul besteht aus:

  • ​Praktikum
  • Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums (4 SWS)

Praktikum und Veranstaltung zur Begleitung des Praktikums sind eine Gesamtleistung!

2.  staatliche Anerkennung

Die Staatliche Anerkennung ist zusätzlich zum Bachelorabschluss eine Zertifizierung von Qualifikationen, die Voraussetzung für die Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben sind. Ein Qualitätsmerkmal der staatlichen Anerkennung ist die Absolvierung von 100 Tagen hochschulbegleiteter Praxis, die im Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik durch das Praxismodul und das Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung abgedeckt werden. Die Staatliche Anerkennung wird durch das Sozialberufeanerkennungsgesetz NRW (SobAG NRW) geregelt.
Weitere Informationen zur Verleihung der staatlichen Anerkennung am FBSK finden sich hier: https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/studium/pruefung/faq-pruefungen/staatliche-anerkennung
 
3.  Absolvierung des Praktikums?

Es gibt zwei Möglichkeiten, das Praktikum zu absolvieren:

  1. ​​640 Stunden Praktikum in einem Semester
    typischerweise 20 Wo. à 4 Tage à 8 Stunden ununterbrochen
    Begleitseminar (4 SWS)
  2. 640 Stunden Praktikum über zwei Semester
    mind. 3 Tage / Woche
    Im Umfang von mind. 50% einer Vollzeitstelle und ununterbrochen.
    Das Begleitseminar wird in einem der beiden Semester besucht. Beratung dazu erhalten Sie im Praxisreferat.

4.  Praktikumsbeginn?

Das Praktikum kann zwischen Semesterbeginn und -ende absolviert werden (1.03. – 31.08. oder 1.09. – 28.02.). Bei Absolvierung über zwei Semester: 1.03. bis 28.02. des Folgejahres bzw. 1.09. - 31.08. des Folgejahres.
 
5.  Voraussetzungen?

PO 2015: Sie haben 135 Credit Points und das Praxismodul erfolgreich abgeschlossen

PO 2021: Sie befinden sich zum Zeitpunkt des Praktikums mind. im 5. Fachsemester, haben 125 Credit Points und das Praxismodul erfolgreich abgeschlossen
 
6.  Wie viele Seminare dürfen während des Moduls belegt werden?

Es besteht keine Einschränkung, empfehlenswert ist aber, den Workload von 780 Stunden nicht zu unterschätzen, weshalb im Studienverlaufsplan parallel zum Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung keine weiteren Seminare vorgesehen sind.

7.  Anerkennung von Praxiszeiten außerhalb der Hochschule?
 
Informationen zur Anerkennung von Praxiszeiten, die außerhalb der Hochschule erbracht wurden finden Sie hier: https://soz-kult.hs-duesseldorf.de/studium/pruefung/faq-pruefungen/anerkennungen
 
8.  Muss das Praktikum angemeldet werden?

Vor Antritt des Praktikums muss die Praxisstelle vom Praxisreferat genehmigt sein. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

Um fehlende Angaben oder Fehler im Praktikumsvertrag vor Praktikumsbeginn noch korrigieren zu können, reichen Sie die Unterlagen bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums online ein. Bitte mailen Sie die Unterlagen in einer einzelnen PDF-Datei an folgende E-Mail Adresse: Praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_640.
 
Bitte denken Sie daran, dass der Praktikumsvertrag von der Praxisstelle unterschrieben und gestempelt werden muss. Falls die Erstellung des Praktikumsvertrages sich in der Praxisstelle verzögert, informieren Sie bitte das Praxisreferat
 
9.  Welche Kriterien gelten für die Anerkennung als Praxisstelle?

Qualitätskriterien:

  • ​Die Praxisstelle nimmt in Anlehnung an das Berufsbild des DBSH vorrangig berufstypische Aufgaben in einem Handlungsfeld Sozialer Arbeit wahr
  • Die Praxisanleitung wird in der Regel von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit wahrgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können vergleichbar qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern Sozialer Arbeit die Praxisanleitung übernehmen. Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50% einer Vollzeitstelle beschäftigt sein.
  • Besonderheiten bitte mit dem Praxisreferat abklären
  • Gegen die Entscheidung des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.
Bitte beachten Sie, dass das Praktikum im Praxismodul und das Praktikum im Anerkennungsmodul seit dem 1.9.2023 in zwei verschiedenen Praxisstellen absolviert
werden müssen. Beide Praktika dürfen beim gleichen Träger und im gleichen Handlungsfeld absolviert werden.

Beispiel:

Praxisstelle: Die Praxisstelle ist die Organisationseinheit, in der Sie das Praktikum absolvieren, zum Beispiel das Kinderspielhaus der Stadt Düsseldorf.  Sie dürfen das Praktikum im Anerkennungsmodul nicht im Kinderspielhaus absolvieren, wenn Sie dort schon das Praktikum im Praxismodul absolviert haben.

Träger: Der Träger der Einrichtung stellt die Personal- und die Sachmittel für die Praxisstelle zur Verfügung, zum Beispiel die Stadt Düsseldorf (öffentlicher Träger) oder die AWO Düsseldorf (freier Träger). Sie können beide Praktika beim gleichen Träger absolvieren und können zum Beispiel ein Praktikum im Kinderspielhaus der Stadt Düsseldorf und ein Praktikum und ein Praktikum im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Düsseldorf absolvieren.

Handlungsfeld: Die Handlungsfelder der Sozialen Arbeit unterscheiden sich durch verschiedene rechtliche Aufträge, Ziele, Aufgabenstellungen, Arbeitsprinzipien und Adressierungen. Beispiele für Handlungsfelder sind die  offene Kinder- und Jugendarbeit oder die Drogenhilfe. Sie können zum Beispiel  beide Praktika in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in der Drogenhilfe absolvieren.

Gleicher Träger und gleiches Handlungsfeld: Es ist auch möglich, beide Praktika beim gleichen Träger im gleichen Handlungsfeld zu absolvieren. Sie können zum Beispiel beide Praktika in der Schulsozialarbeit in Trägerschaft der AWO Düsseldorf absolvieren. Lediglich der Einsatzort, d.h. die Praxisstelle darf im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung nicht identisch mit der Praxisstelle im Praxismodul sein.
 

10.  Wie kommen Studierende an Praxisstellen?

11. Praktikum außerhalb von NRW

Liegt eine Praktikumsstelle außerhalb von NRW, so erfolgt die Praktikumsbegleitung in der Regel durch ein Onlineseminar.

12.  Auslandspraktikum?

Für ein Praktikum im Ausland gelten in der Regel dieselben Bestimmungen wie für ein Praktikum im Inland. Bitte sprechen Sie alle weiteren Fragen zum Praktikum im Ausland mit dem Büro für Internationales ab: Tel.: +49 211 4351 3343, E-Mail: international.soz-kult@hs-duesseldorf.de
Planen Sie bitte circa ein Jahr Vorbereitungszeit ein.
Die Praktikumsbegleitung erfolgt in der Regel durch ein Onlineseminar und in Ausnahmefällen durch eine individuelle Fernbetreuung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Büro für Internationales.
 
13.  Ist eine ausführliche schriftliche Beurteilung oder eine Bewertung durch die Praxisstellen erforderlich?

Nein, aber ein Zeugnis/Praktikumsbeurteilung über die Praxiszeit kann sich aber bei späteren Bewerbungen günstig erweisen.
 
14.  Praktikant*innenentgelt?

Für viele Studierende stellt die Finanzierung des Praktikums eine große Herausforderung dar. Einige Praxisstellen bieten eine Aufwandsentschädigung an. Wenden Sie sich bei Fragen zur Finanzierung des Praktikums bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät auch zu der Frage, ob das Praktikum im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolviert werden kann.
 
15.  Pflichtpraktikum/Mindestlohn?

Es handelt sich um ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes und damit verpflichtendes Praktikum, welches integraler Bestandteil des Studiums ist. Verpflichtende Praktika sind nach
§ 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.
 
16.  Fehlzeiten?

Fehlzeiten z. B. durch Krankheit müssen innerhalb der Semestergrenzen ausgeglichen werden.
 
17.  Probleme, Konflikte, Diskriminierung…

Wenn Sie ein ungutes Gefühl bei der Praxisstellensuche oder im Praktikum haben, falls Sie sich überfordert fühlen, Konflikte oder Diskriminierung erleben, wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat. Das Praxisreferat berät vertraulich. Manchmal hilft es, einfach nur zu reden. Die Mitarbeiterinnen im Praxisreferat hören zu und versuchen, bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden.
 
18.  Wie wird das Praktikum bescheinigt?

Auf dem Formular „Abschlussbescheinigung MESA (640 Std.)“ bescheinigt die Praxisstelle die erfolgreiche Ableistung der 640 Stunden. Sie senden die Bescheinigung als PDF Datei an praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de. Sie helfen dem Praxisreferat, wenn Sie die Datei wie folgt benennen: Nachname_Vorname_640. 

 
19.  Erfolgreicher oder nicht erfolgreicher Abschluss des Praktikums

Sollte sich andeuten, dass der erfolgreiche Abschluss Praktikums gefährdet ist, sind die Praxisstellen und die Studierenden verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Praxisreferat in Verbindung zu setzen (§ 6, 4 Praxisordnung). In diesem Fall hört das Praxisreferat die*den Studierende*n und die Praxisanleitung an. Mit Zustimmung der*des Studierende*n kann auch die*der Lehrende aus dem Praxisbegleitseminar angehört werden. Wird keine Einigung erzielt und das Praktikumsverhältnis aufgelöst, so entscheidet das Praxisreferat darüber, ob der bereits absolvierte Teil des Praktikums als „erfolgreich“ anerkannt wird. Gegen die Entscheidung des Praxisreferates können Studierende beim Prüfungsausschuss Widerspruch einlegen.

20.  Wie erhalten Studierende die Leistungspunkte/Credits für das Begleitseminar?

Wenn die Seminarlisten der Begleitseminare dem Praxisreferat vorliegen und wenn Sie die Abschlussbescheinigung im Praxisreferat eingereicht haben, erfolgt die Eintragung der 30 Leistungspunkte.
 
21.  Kann das Modul auch später absolviert werden?

Ja, allerdings ist das erfolgreich abgeschlossene Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung eine Voraussetzung für die Zulassung zur Thesis.
 
22.  Begleitseminar?

Wählen Sie das Praxisbegleitseminar während der ersten Seminaranmeldephase im OSSC, auch wenn Sie noch keine Praktikumsstelle gefunden haben und/oder wenn der Praktikumsvertrag noch nicht vom Praxisreferat genehmigt ist. Die Veranstaltungen finden wöchentlich in der Langzeitseminarphase statt. Die Praxisstellen sind verpflichtet, Studierende für das Praxisbegleitseminar freizustellen. Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Begleitseminar ist das Praxisreferat. Nach der Seminarplatzvergabe über das OSSC werden Seminarplätze ausschließlich durch das Praxisreferat vergeben. Sie können sich in allen Fragen zum Praxisbegleitseminar wenden an: Praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de
​ 
23.  Muss das ganze Modul zur Erlangung der staatlichen Anerkennung wiederholt werden, wenn ein Teil (Beleitseminar oder Praktikum) nicht bestanden wird?

Wenn das Praxisbegleitseminar nicht bestanden wurde und das Praktikum erfoglreich absolviert wurde, muss nur das Praxisbegleitseminar, nicht aber das Praktikum wiederholt werden.
Wurde das Praktikum nicht erfolgreich absolviert und das Praxisbegleitseminar bestanden, müssen das Praktikum und das Praxisbegleitseminar wiederholt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung im Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung nur einmal wiederholt werden kann.

 24.  Wo gibt es Beratung?

Im Praxisreferat während der Beratungszeiten (telefonisch und in Präsenz) und per Email. Die Vereinbarung von individuellen Terminen ist möglich.
 
25.  Fragen und Sonderfälle?

Besprechen Sie bitte alle Fragen frühzeitig mit dem Praxisreferat. Wir beraten Sie gerne!

26. Private Haftpflichtversicherung

Den Studierenden wird eine eigene Haftpflichtversicherung empfohlen, es sei denn, das Haftpflichtrisiko ist durch eine von der Praxisstelle abgeschlossene Versicherung abgedeckt.
 
27.  Hinweise:

  • ​​Informieren Sie sich auf unserer Website. Sie finden hier Antworten auf (fast) alle Fragen
  • Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zum Praxisreferat aufzunehmen.​ Wir helfen Ihnen gerne!
  • Planen Sie eventuelle Rücksprachen ein

Meine Frage ist nicht dabei!
 
Kein Problem! Wenden Sie sich an das Praxisreferat: praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de

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​Telefonische Beratungszeiten:

Montag        ​11:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag  10:30 - 12:00 Uhr 

Präsenzberatung:

Dienstag      13:30 - 15:00 Uhr

praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de

Bei Fragen zum Begleitseminar:

praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de​


Erreichbarkeit

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Praxisreferat
Gebäude 3 Raum 03.01.17
Münsterstr.156
40476 Düsseldorf

Telefon +49 (0)211-4351-2622

praxisreferat.soz-kult@hs-duesseldorf.de​

Wenn Sie in der Prüfungsordnung 2011 studieren, melden Sie sich bitte beim Praxisreferat um Formalia zu Ihren Praktika abzusprechen.