Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies


Auf dieser Seite haben wir die Regelungen zu Prüfungen des Dekanates, des Prüfungsausschusses und übergeordneter Stellen auf der Grundlage der  "Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Düsseldorf" (Coronaordnung - CO, Fassung vom 05.10.2022) und der vorhergehenden Coronaordnungen - zusammengefasst.
Die untenstehenden Regelungen sind ausgelauften!

Stand: 27.07.2023


SONDERREGELUNGEN

Prüfungen können in elektronischer Kommunikation abgenommen werden. [§ 3 Abs. 1 bis 4, §§ 3A und 3B HSD Coronaordnung]

Studierende in angeordneter Quarantäne gelten im Fall einer Präsenzprüfung als prüfungsunfähig. Ist eine Teilnahme an einer Online-Prüfung im Rahmen der häuslichen Quarantäne möglich, dann gilt die Prüfungsunfähigkeit nur auf Antrag des Prüflings (in beiden Fällen ist ein Nachweis einzureichen). Daraus kann jedoch kein Anspruch des Prüflings auf das Anbieten einer Online-Prüfung abgeleitet werden. [§ 3 Abs. 3 HSD Coronaordnung]


MODULPRÜFUNGen

Falls in Präsenz gepante Prüfungen alternativ mit elektronischen Mitteln abgenommen werden sollen (Online-Prüfungen), muss dies spätestens zwei Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben werden.
[§ 3 Abs.1 HSD Coronaordnung]


Prüfungsvoraussetzungen:

Die PKF Prüfungen in den Schwerpunktmodulen und im Modul H1.2 können abweichend von den Vorgaben der Prüfungsordnung im SoSe 2021 angemeldet und abgelegt werden, wenn die Prüfung im Modul E 1.1 im SoSe 2020 oder WS 2020/2021 angemeldet aber noch nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 29.01.2021]

Die PKF Prüfungen in den Schwerpunktmodulen und im Modul H1.2 können abweichend von den Vorgaben der Prüfungsordnung im WS 2020/21 angemeldet und abgelegt werden, wenn die Prüfung im Modul E1.1 im SS 2020 angemeldet aber noch nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 12.08.2020]

Die Voraussetzung des Abschlusses von E.1.1 als Voraussetzung der Belegung weiterführender Module wird bis zum Ende des Sommersemesters 2022 ausgesetzt. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 17.02.2021]


Änderung von Prüfungsformen im SoSe 2020, WS 2020/21 und im SoSe 2021

Für alternative Prüfungsleistungen im SoSe 2021, falls die vorgesehene Prüfungsform coronabedingt nicht stattfinden kann, müssen Form, Dauer und Umfang spätestens 2 Wochen nach Beginn des Seminars im KomVor und im Seminar bekannt gegeben weden. Spätestens zwei Wochen vor der Prüfung ist bekannt zu geben, in welcher Form die Prüfung endgültig stattfinden wird.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 17.02.2021]

Konkrete Änderungen von Prüfungsformen im SoSe 2020 nach Beginn eines Seminares auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 HSD Coronaordnung werden auf dieser Webseite bekannt gegeben:
Corona-KomVor - Änderungen in Seminaren im WS 2020/21 werden ggf. auf dieser Webseite "Prüfungen" bekannt gegeben.


Rücktritt von Prüfungen im SoSe 2020, WS 2020/21, SoSe 2021 und im WS 2021/22

Ein Rücktritt von der Prüfungsleistung im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021 und im Wintersemester 2020/21 ist bis zum Tag der Abgabe der Prüfungsleistung möglich (folgenloser Rücktritt). Der Rücktritt kann formlos per E-Mail erfolgen. [Beschluss des Fachbereichsrates vom 22.4.2020 und § 3 Abs. 7 HSD Coronaordnung in der Fassung vom 24.06.2021, § 3 Coronaordnung SK].

Nicht bestandene Prüfungen im SoSe 2020, WS 2020/21, SoSe 2021 und im WS 2021/22

Prüfungen, die vom Sommersemester 2020 bis zum WIntersemester 2021/22 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen (Freiversuch). Das
Versäumnis einer Prüfung ist unschädlich. [§ 3 Abs. 7 HSD Coronaordnung in der Fassung vom 24.06.2021, § 3 Coronaordnung SK].

Ab dem Sommersemester 2022 gelten wieder die Regelungen der Prüfungsordnungen zum Rücktritt (bei Modulprüfungen ohne triftigen Grund bis eine Woche vor der Prüfung), zum Bestehen (nicht bestandene Prüfungen zählen) und der Wiederholbarkeit von Prüfungen (Modulprüfungen können in der Regel zwei mal wiederholt werden soweit die Prüfungsordnung nicht abweichendes regelt, die Thesis, das Kolloquien und einzelne Modulprüfungen können einmal wiederholt werden).


Nachträgliche Prüfungsanmeldungen:

Von Seiten der Studierenden erreichen den Prüfungsausschuss nach wir vor Anträge auf nachträgliche Prüfungsanmeldung (im Moment betreffend der laufenden Langzeitseminare).  Eine Bewilligung der Anträge ist regelmäßig dann möglich, wenn besondere Gründe oder Umstände glaubhaft gemacht werden, die eine nachträgliche Prüfungsanmeldung rechtfertigen. Liegen allerdings Gründe vor, die gegen eine nachträgliche Prüfungsanmeldung sprechen, lehnt der Prüfungsausschuss diese ab. Dies war zum Beispiel in Seminaren der Fall, in denen die (Arbeits-) gruppenbildung schon abgeschlossen war bzw. eine Änderung der Gruppen aus didaktischen Gründen nicht sinnvoll erschien. Sollten Seminare, Arbeitsgruppen oder Seminaraufgaben in dieser Art und Weise bereits abschließend geplant sein, kann dies dem Prüfungsbüro oder Prüfungsausschuss formlos per E-Mail angezeigt werden (damit in dem betreffenden Seminar keine weitere nachträgliche Prüfungsanmeldung möglich ist). [Info des Prüfungsausschusses vom 15.05.2020]



Notenverbuchung WS 2020/21

Bewertungen von Modulprüfungen im WS 2020/21 die bis Ende der Jahres stattgefunden haben sollten bis zum Semesterende (28.02.) im OSSC bekannt gegeben. Für alle schriftlichen Prüfungsleistungen aus dem laufenden Wintersemester, die im Januar, Februar oder März 2021 bei den Prüfer*innen eingehen, gilt grundsätzlich eine achtwöchige Frist zur Verbuchung und Veröffentlichung der Ergebnisse, wobei spätestens zum 25. März 2021 alle Ergebnisse verbucht und veröffentlicht sein müssen. [Entscheidung des Prüfungsausschussvorsitzenden vom 2.3.2021]

Notenverbuchung im SS 2020

Im Regelfall werden die Bewertungen von Modulprüfungen im SS 2020 bis zum Semesterende (31.08.) im OSSC bekannt gegeben. Bei einer Abgabe von Prüfungsleistungen nach dem 6. Juli verlängert sich diese Frist bei Klausurarbeiten und schriftlichen besonderen Prüfungsleistungen auf acht Wochen nach dem Abgabetermin, spätestens aber auf den 16. Oktober 2020. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 24.6.2020]


Abschlussarbeiten

Voraussetzungen

In besonderen Härtefällen erhalten Studierende auf Antrag auch vor Abschluss des Praktikums die Zulassung zur Bachelor-Thesis. [Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 31.3.2020 und 18.12.2020]

Studierende im Anerkennungsmodul, die sich bis zum WiSe 2021/2022 zur Prüfung angemeldet haben und ihr Praktikum über ein Semester hinaus verlängern, können unmittelbar nach Abschluss des Praktikums mit der Thesis starten (flexibler Zeitraum zur Thesis-Anmeldung [Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 31.3.2020, 18.12.2020 und 26.01.2022]


Kolloquien im Sommersemester 2021:

Die Kolloquien finden in der Regel online statt! Nähere Infos hier (PDF).


Abgabe von Bachelor- und Masterthesen während des „Shutdown“ im Wintersemester 2020/21

Sollten Sie aufgrund des Shutdown bzw. der Schließung von Kopiergeschäften daran gehindert sein, gebundene Fassungen Ihrer Abschlussarbeiten einzureichen, dürfen Sie die Abschlussarbeiten als Word- bzw. PDF-Dokument am Abgabetag bis 23:59:59 Uhr per E-Mail an die Prüfer*innen senden. Das Prüfungsbüro sollten Sie dabei in Cc setzen (pruefung.soziales@hs-duesseldorf.de). Sofern Sie die Arbeit zuhause selbst ausdrucken, dürfen Sie die Arbeit einen Tag später in einem Schnellhefter abgeben (also am Folgetag des Datums, das in Ihrem Zulassungsschreiben steht). Für den fristgerechten Eingang zählt der Poststempel auf der Arbeit oder der Eingangsstempel der HSD (bei persönlicher Abgabe). Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der HSD. Über die Möglichkeit der persönlichen Abgabe sollten Sie sich rechtzeitig einige Tage vor der Abgabe auf der HSD-Internetseite informieren. Im Zweifel sollten Sie die Versendung per Post vorziehen. Einzelne Kopiergeschäfte haben übrigens noch geöffnet (vgl. uni-kopiercenter-duesseldorf.de).


Regelungen zur Bachelor- und Masterthessis im Sommersemester 2020

Der Prüfungsausschuss hat aufgrund der Schließung der Hochschulbibliothek und weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen entschieden, dass allen Thesis-Kandidat*innen im Sommersemester 2020 von Amts wegen pauschal mindestens eine zweiwöchige Verlängerung gewährt wird. Darüber hinaus sind auf Antrag individuelle Verlängerungen der Bearbeitungszeit möglich. Alle Prüfer*innen sowie der Prüfungsausschuss und das Prüfungsbüro werden die Kandidat*innen dabei unterstützen, sachgerechte Lösungen zu finden. So wird zum Beispiel die Betreuung von Kleinkindern oder Pflegebedürftigen bei der Bearbeitungszeit berücksichtigt. Das Thema der Thesis kann jederzeit bis zum Abgabedatum ohne Angabe von Gründen zurückgegeben (Rücktritt) oder im Einvernehmen von zu Prüfenden und der Betreuerin oder dem Betreuer durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geändert werden. Im Fall eines Rücktritts liegt kein Fehlversuch vor. Weitere Informationen ergeben sich aus dem ​Merkblatt, dass dem Zulassungsschreiben beigefügt wird. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 20.3.2020]


Kolloquien im Wintersemester 2020/21:

Alle Kolloquien im Februar und März 2021 finden nach Entscheidung des Präsidiums und des Prüfungsausschusses online statt! Nähere Infos hier (PDF).

Kolloquien im Sommersemester vom 17. bis 26. August 2020:

Infolge der mehrwöchigen Schließung der HSD-Bibliothek und der Vielzahl der Verlängerungsanträge hat der Prüfungsausschuss entschieden, dass die Kolloquien auf das Ende des Sommersemester 2020 verschoben werden. Die Kolloquien finden nunmehr im Zeitraum vom 17. bis 26. August 2020 statt. Der neue Zeitraum liegt nach den Sommerferien in NRW. Alle sonstigen Modulnoten bzw. Prüfungsleistungen der Thesis-Kandidat*innen sollten bis zum 31. Juli an das Prüfungsbüro gemeldet werden, damit die individuelle Zulassung zum Kolloquium geprüft werden kann. Sofern aus persönlichen oder familiären Gründen ein früheres oder späteres Kolloquium erforderlich ist und die jeweiligen Prüfer*innen dem zustimmen, können Kolloquien auch außerhalb dieses Zeitraums stattfinden (auf Antrag an den Prüfungsausschuss). Ein solcher Antrag sollte von den Studierenden an ihre Prüfer*innen geschickt werden, welche den Antrag mit einer Stellungnahme an den Prüfungsausschuss weiterleiten. Der Antrag ist zumindest in Textform einzureichen (also per E-Mail möglich).
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 4.5.2020]

Die Kolloquien finden grundsätzlich gem. § 3 der HSD Coronaordnung als Onlineprüfungen statt. Prüfungen in Präsenz sind im Einvernehmen von zu Prüfenden und Prüfenden unter Einhaltung der Vorgaben der entsprechenden Weisung des Präsidiums zulässig. Die Termine werden anstelle eines Aushanges für die Studierenden individuell im OSSC bekannt gegeben. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 24.6.2020]


Kolloquien im Wintersemester 2021/22:

Die Kolloquien finden in der Regel online statt! Nähere Hinweise dazu finden Sie in den Dokumenten im Abschnitt "Infos zu den Kolloquien".



auslaufende Prüfungsordnungen

Die Anwendung aller Prüfungsordnungen des Fachbereichs, deren zeitlicher Geltungsbereich im laufenden Sommersemester 2020 ausläuft (Bachelor SA/SP Vollzeit PO 2011, Bachelor PKF PO 2010 und 2014, Master ES PO 2015 wird um ein Semester, also bis zum 28.02.2021, verlängert. [Beschluss des Fachbereichsrates vom 22.4.2020]





Hier finden Sie Regelungen zu Prüfungen aufgrund der Corona-Krise

An anderer Stelle finden Sie:



​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ ​​ ​ ​ ​ ​​