Auf dieser Seite fassen wir die Regelungen zu Praktika des Dekanates, des Prüfungsausschusses und übergeordneter Stellen zusammen.
Stand: 16.03.2021, 12.30 Uhr
SONDERRegelungeN:
Praxisanteile in den BA Studiengängen
Weitere Informationen siehe auch
Webseite des Praxisreferates.
Praxismodul Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Prüfungsanmeldung PM im SoSe 2021 - Abschluss des Praktikums bis 28.2.2022
Studierende, die sich im SoSe 2021 zur Prüfung im Praxismodul angemeldet haben, können das Praktikum bis zum 28.02.2022 verlängern (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 1 Praxisordnung). Dies soll auch für bereits vom Praxisreferat genehmigte Praktikumsverträge gelten. In diesem Fall soll der Praktikumszeitraum von Studierenden in Abstimmung mit der Praxisstelle selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden dürfen. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, sollen maximal auf einen Zeitraum bis zum 28.02.2022 ausgestellt werden dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 15.03.2021]
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Prüfungsanmeldung PM im WiSe 2020/21 - Abschluss des Praktikums bis 31.8.2021
Studierende, die sich im Wintersemester 2020/2021 zur Prüfung im Praxismodul angemeldet haben, können den Praktikumszeitraum bis zum Ende des Sommersemesters, also bis zum 31. August 2021, verlängern können (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 1 Praxisordnung). Dies soll auch für bereits vom Praxisreferat genehmigte Praktikumsverträge gelten. In diesem Fall soll der Praktikumszeitraum von Studierenden in Abstimmung mit der Praxisstelle selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden dürfen. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, sollen maximal auf einen Zeitraum bis zum 31. August 2021 ausgestellt werden dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.12.2020]
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Prüfungsanmeldung PM im SoSe 2020 - Abschluss des Praktikums bis 28.2.2021
Die vom Prüfungsausschuss am 4.5.2020 beschlossene Sonderregelung ist ausgelaufen (siehe
Ausgelaufene Sonderregelungen zu Praktika). Studierende können sich in Härtefällen an den Prüfungsausschuss wenden.
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Praktikum im Modul E 1.1 PKF
Anmeldung Testat E1.1.1 im SoSe 2020 / WiSe 2021 - Abschluss d. Hospitationen bis 31.8.2022
Studierende die sich im WiSo 2020/21 oder SoSe 2020 im Modul E 1.1 zum Testat E 1.1.1 angemeldet haben, können die Hospitationen bis zum Ende SoSe 2022 absolvieren. Die Voraussetzung des Abschlusses von E.1.1 als Voraussetzung der Belegung weiterführender Module wird bis zum Ende des SoSe 2022 ausgesetzt. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 17.02.2021]
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Anmeldung zur Prüfung E1.1.2 im SoSe 2021 - Abschluss des Praktikums bis 15.7.2022 *
Studierende, die sich im SoSe 2021 im Modul E 1.1 zur Prüfung E 1.1.2 angemeldet haben, können das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem SoSe 2021 und dem WiSe 2021/2022 sowie in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WiSe 2021/2022 und dem SoSe 2022 absolvieren. Außerdem soll für diese Studierenden die Möglichkeit, das Praktikum durch Auflösung des Blocks in Einzeltage in derselben Einrichtung zu absolvieren, bestehen. Bei einer Auflösung des Blocks in Einzeltage dürfen die Tage auch in der Vorlesungszeit absolviert werden (befristete Ausnahmen von § 3 Abs. 1 S. 2 Praxisordnung). [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 15.03.2021]
* Die Frist bis zum 1.7.2022 ergibt sich aus der Option, Einzeltage des Praktikums auch noch in der Vorlesungszeit des SoSe 2022 zu absolvieren, die am 15.7.2022 endet.
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Anmeldung zur Prüfung E1.1.2 im WiSe 2021 - Abschluss des Praktikums bis 4.2.2022 *
Studierende, die sich im WiSe 2020/2021 im Modul E 1.1 zur Prüfung E 1.1.2 angemeldet haben, können das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WiSe 2020/2021 und dem SoSe 2021 sowie in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem SoSe 2021 und dem WiSe 2021/2022 absolvieren. Außerdem soll für diese Studierenden die Möglichkeit, das Praktikum durch Auflösung des Blocks in Einzeltage in derselben Einrichtung zu absolvieren, bestehen. Bei einer Auflösung des Blocks in Einzeltage dürfen die Tage auch in der Vorlesungszeit absolviert werden (befristete Ausnahmen von § 3 Abs. 1 S. 2 Praxisordnung). [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.12.2020]
* Die Frist bis zum 4.2.2022 ergibt sich aus der Option, Einzeltage des Praktikums auch noch in der Vorlesungszeit des WiSe 2021/22 zu absolvieren, die am 5.2.2022 endet.
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Anmeldung zur Prüfung E1.1.2 im SoSe 2020 - Abschluss des Praktikums bis 4.2.2022 *
Studierende die sich im SoSe 2020 im Modul E 1.1 zur Prüfung E 1.1.2 angemeldet haben, können das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem SoSe 2021 und dem WiSe 2021/22 sowie in der Vorlesungszeit absolvieren. Außerdem soll für diese Studierenden die Möglichkeit bestehen, das Praktikum durch Auflösung des Blocks in Einzeltage zu absolvieren. Bei einer Auflösung des Blocks in Einzeltage dürfen die Tage auch in der Vorlesungszeit absolviert werden (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 2 Praxisordnung). [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 19.01.2021]
* Die Frist bis zum 4.2.2022 ergibt sich aus der Option, Einzeltage des Praktikums auch noch in der Vorlesungszeit des WiSe 2021/22 zu absolvieren, die am 5.2.2022 endet.
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Anerkennungsmodul Sozialarbeit/Sozialpädagogik und PKF
Prüfungsanmeldung SA / PR im SoSe 2021 - Abschluss des Praktikums bis 28.2.2022
Studierende, die sich im SoSe 2021 zur Prüfung im Anerkennungsmodul angemeldet haben, können das Praktikum bis zum 28.02.2022 verlängern (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 3 Praxisordnung). Dies soll auch für bereits vom Praxisreferat genehmigte Praktikumsverträge gelten. In diesem Fall soll der Praktikumszeitraum von Studierenden in Abstimmung mit der Praxisstelle selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden dürfen. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, sollen maximal auf einen Zeitraum bis zum 28.02.2022 ausgestellt werden dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss. Abweichend von § 3 Abs. 3 der Praxisordnung soll das Praxisbegleitseminar auch in dem Semester belegt werden dürfen, in dem weniger als die Hälfte der Praxisstunden abgeleistet werden. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 15.03.2021]
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Prüfungsanmeldung SA / PR im WiSe 2020/21 - Abschluss des Praktikums bis 31.8.2021
Studierende, die sich im WiSe 2020/2021 zur Prüfung im Anerkennungsmodul angemeldet haben, können das Praktikum bis zum 31.8.2021 verlängern (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 3 Praxisordnung). Dies soll auch für bereits vom Praxisreferat genehmigten Praktikumsverträge gelten. In diesem Fall soll der Praktikumszeitraum von Studierenden in Abstimmung mit der Praxisstelle selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden dürfen. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, sollen maximal auf einen Zeitraum bis zum 31.8.2021 ausgestellt werden dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss.
Abweichend von § 3 Abs. 3 der Praxisordnung soll das Praxisbegleitseminar auch in dem Semester belegt werden dürfen, in dem weniger als die Hälfte der Praxisstunden abgeleistet werden.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.12.2020]
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Prüfungsanmeldung SA / PR im SoSe 2020 - Abschluss des Praktikums bis 28.2.2021
Die vom Prüfungsausschuss am 31.3.2020 beschlossene Sonderregelung ist ausgelaufen (siehe Ausgelaufene Sonderregelungen zu Praktika). Studierende können sich in Härtefällen an den Prüfungsausschuss wenden.
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Anmeldung zur Thesis umittelbar nach verlängertem Praktikum
Zur Anmeldug zur Thesis unmittelbar nach Abschluss des über ein Semester hinaus verlängerten Praktikums siehe
Sonderreglungen zu Prüfungen (Abschnitt Abschlussarbeiten - Voraussetzungen).
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Sonderfall Zulassung zur Thesis vor Beginn des Praktikums
Wenn in besonderen Härtefällen Studierende
auf Antrag vor Beginn des Praktikums die Zulassung zur Bachelor-Thesis erhalten, kann das Praktikum erst im folgenden Semester begonnen werden.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 17.02.2021]
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Praktika über drei Semester
Der Prüfungsausschuss beschließt, dass er im Einzelfall [Anmerkung: auf Antrag von Studierenden] prüft, ob der erweiterte Praktikumszeitraum bei allen Praktika im Rahmen des Studiums aufgrund des Vorliegens von wichtigen Gründen von zwei Semestern auf drei Semester verlängert werden kann.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.12.2020]
Supervidierte Beratung im MA Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung
Studierende die im
SoSe 2021 mit der der Beratungspraxis beginnen, können vorgesehenen Leistungen der Beratungspraxis bis spätestens Ende August 2022 erbringen. Diese Studierenden können in der Zeit vom SoSe 2021 bis zum SoSe 2022 im Modul MB 6 die im Modulhandbuch vorgesehene Anzahl der Beratungspraxis und die Kontaktzeit in der Supervision anders als im Modulhandbuch vorgesehen auf die drei Semester verteilen. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 19.01.2021]
Studierende die im SoSe 20 oder im
WiSe 20/21 mit der Beratungspraxis begonnen haben, können die vorgesehenen Leistungen bis spätestens Ende Februar 2022 erbringen.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.12.2020]
Studierende, die ihr Praktikum im MA PB (supervidierte Praxis) über ein Semester hinaus verlängern, dürfen unmittelbar nach Abschluss des Praktikums mit der Master-Thesis starten (flexibler Zeitraum zur Thesis-Anmeldung). In besonderen Härtefällen erhalten Studierende auf Antrag auch vor Abschluss des Praktikums die Zulassung zur Master-Thesis. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 24.6.2020]