Psychosoziale Prozessbegleitung ist die Möglichkeit, Opfern bzw. Verletzten von Straftaten eine psychosozial professionell ausgebildete Person während des Strafverfahrens an die Seite zu stellen.
Seit 01.01.2017 ist eine Beiordnung von Psychosozialen Prozessbegleiter*innen auf Staatskosten möglich. Um als Psychosoziale*r Prozessbegleiter*in beigeordnet werden zu können, ist ein Abschluss einer vom Land anerkannten Aus- oder Weiterbildung erforderlich.
Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit als Psychosoziale Prozessbegleitung sind in § 406g StPO, dem Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG), den Ausführungsgesetzen der Bundesländer zum PsychPbG und den daran anknüpfenden Verordnungen geregelt.
Beginnend mit dem 01.03.2020 bietet die Arbeitsstelle Weiterbildung den zweiten Durchlauf des Zertifikatsstudiums „Psychosoziale Prozessbegleitung“ an.
Bewerbungen können bis zum Fristende am 30.09.2019 eingereicht werden. Weitergehende Informationen finden Sie unter:
Psychosoziale Prozessbegleitung und im Flyer PSPB.pdf
Seit Dezember 2017 ist die Arbeitsstelle Weiterbildung zertifiziert und Bildungsurlaub nach § 9 AWbG ist möglich.