Bewerber*innen, die einen Abschluss mit 180 ECTS haben, werden unter einer Auflage zugelassen, die sie bis zum Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung zur Master-Thesis erfüllen müssen. Konkret bedeutet dies die Absolvierung von mindestens 640 Stunden einschlägiger und fachlich angeleiteter mit den Inhalten des Masterstudiums in Verbindung stehender Praxiserfahrung (z.B. in Form eines oder mehrerer Praktika oder beruflicher Tätigkeiten, ggf. Ehrenamt) sowie deren Reflexion, welche das Verfassen eines schriftlichen Berichts beinhaltet. Es können auch mehrere weniger umfangreiche Praxiserfahrungen kombiniert werden. Inhaltlich passen z.B. Tätigkeiten im Bereich der sozialen Arbeit oder in einem anderen Bereich, für den der MA ES qualifiziert (wie bei sozialpolitischen Organisationen, NGOs, Träger*innen politischer Bildung,...) - im Zweifel fragen Sie bitte nach.
Insgesamt werden 30 ECTS angerechnet. Die Praxiserfahrung kann vor Beginn des Masterstudiums oder im Verlauf des Masterstudiums absolviert werden. Sie muss allerdings zeitlich nach dem Bachelorabschluss liegen, das heißt, freiwillige Praktika während des Bachelorstudiums können nicht anerkannt werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der Studiengangskoordination in Verbindung, um zu klären, ob ihre Praxisstellen anrechenbar sind.
Reichen Sie Ihren Praxisbericht und Bestätigungen von Praxisstellen bitte spätestens 6 Wochen vor Anmeldung der Masterarbeit bei der Koordination ein. Es gibt keinen Vordruck, Bescheinigungen sollten auf dem Briefkopf der Praxisstelle ausgestellt sein und Auskunft über Umfang, Zeitraum und Tätigkeitsbereiche geben. Ein Merkblatt zum Verfassen des Berichts finden Sie hier.
Sollte in Ihrem Studienabschluss bereits ein Praxisanteil von mindestens 100 Tagen enthalten sein, können auch Leistungen im Umfang von 30 ECTS aus einem gesellschaftswissenschaftlichen Studium (z.B. an unserem Fachbereich, auch aus unserem Master möglich) zur Erfüllung der Auflage anerkannt werden. Auch hierbei gilt, dass diese nach dem ersten Studienabschluss erbracht worden sein müssen. Wenn Sie dies in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Bachelor-Prüfungsordnung, aus der der Praxisanteil hervorgeht, frühzeitig an die Koordinatorin, um zu klären, ob die Erfüllung der Auflage über Studienleistungen in Ihrem Fall möglich ist. Es ist dann auch möglich, Praxiserfahrungen und Studienleistungen zur Erfüllung der Auflage zu kombinieren.
Diese Informationen beziehen sich auf die Prüfungsordnung (PO) vom 05.08.2020 inkl. Änderungssatzungen. +
Wenn Ihr Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, wird als Auflage vermerkt, dass Sie ihn dem Studienbüro des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften nachreichen müssen.
Auch in dem Fall, dass Ihren Bewerbungsunterlagen nicht entnommen werden kann, wie viele ECTS der erste Abschluss umfasst, wird eine Auflage vermerkt. Es ist dann Ihrerseits ein geeigneter Nachweis über die 210 ECTS (z.B. Transcript of Records, Zeugnis) im Studienbüro vorzulegen.