Studieninteressierte, die einen Bachelor mit 180 ECTS abschließen, können sich trotzdem für den Master Empowerment Studies bewerben und nehmen ebenso wie Bewerber*innen mit einem 210 ECTS umfassenden Bachelor am Bewerbungsverfahren teil. Zum Zeitpunkt der Bewerbung gibt es keinen Unterschied, es müssen keine zusätzlichen Unterlagen eingereicht oder Bedingungen erfüllt werden.
Wer dann mit einem 180 ECTS-Bachelorabschluss zum Master Empowerment Studies zugelassen wird, muss eine Auflage erfüllen, was bedeutet, die fehlenden 30 ECTS nachzuholen. Das geschieht in der Regel über den Nachweis von Praxiserfahrung im Umfang von 640 Stunden und einen Reflexionsbericht dazu. Für die Erfüllung der Auflage haben Studierende bis zur Anmeldung ihrer Masterthesis Zeit. Das heißt, die Praxiserfahrung kann gesammelt werden, während Sie im Master eingeschrieben sind. In jedem Fall muss die Praxiserfahrung für die Erfüllung der Auflage zeitlich nach dem Bachelorabschluss liegen, also nach dem Datum der laut Bachelorzeugnis letzten Prüfung. Die Praxis muss nicht an einem Stück erbracht werden, sie kann sich aufteilen in mehrere kürzere Erfahrungen, außerdem können verschiedene Arten von Praxis anerkannt werden, so neben Praktika auch Neben- oder Berufstätigkeiten oder ggf. Ehrenamt.
Die Praxiserfahrung soll in Bereichen gesammelt werden, die einen Bezug zu den Inhalten des Masterstudiengangs haben. Dazu gehören Praxisstellen in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit oder in weiteren, für die der MA ES qualifiziert, z.B. gesellschaftspolitische Organisationen, NGOs, Träger*innen politischer Bildung u.a. In den vergangenen Jahren haben sich einige Cluster in den für die Auflage anerkannten Tätigkeiten Studierender herauskristallisiert. Sie sind im Folgenden mit einigen Beispielen zur Orientierung aufgeführt und sollen die mögliche Bandbreite vermitteln.
- Soziale Arbeit - z.B. Anstellung in Unterkunft für Geflüchtete oder Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung
 
- Pädagogische Tätigkeiten - z.B. Anstellung in KiTa oder Jugendhaus
 
- Beratungsstellen - z.B. Praktikum bei agisra e.V. oder pro familia
 
- Politische Bildung - z.B. Praktikum in der Landeszentrale für Politische Bildung NRW oder Seminarreferentin für Freiwilligendienste
 
- Mitarbeit in NGOs oder Initiativen - z.B. Programmassistentin bei medica mondiale e.V., Praktikum bei Terre des Femmes e.V. oder Coach e.V.
 
- Kulturarbeit - z.B. Tätigkeit im zakk Düsseldorf oder Praktikum in der Bleiberger Fabrik
 
- Wissenschaft - z.B. Hilfskraft bei FORENA an der HSD oder im Global South Studies Center der Universität zu Köln
 
- ...
 
Alternative zu Praxis
Nur falls im Bachelorstudium laut Prüfungsordnung bereits Praxis im Umfang von mindestens 100 Tagen enthalten war, ist es auch möglich die 30 ECTS über Studienleistungen nachzuholen. Diese müssen aus einem gesellschaftswissenschaftlichen Studiengang stammen und ebenfalls zeitlich nach dem BA-Abschluss erworben worden sein. Bitte klären Sie zunächst mit der Koordination, ob diese Möglichkeit für Sie zutrifft. Wenn Sie an unserem Fachbereich ECTS sammeln möchten, erfragen Sie bitte bei Lehrenden Sie interessierender Veranstaltungen, ob Sie am Seminar teilnehmen und ggf. Testat/Prüfung absolvieren dürfen. Da eine Anmeldung und Verbuchung von Leistungen im eCampus nicht möglich ist, lassen Sie sich die erbrachten ECTS bitte, z.B. mit diesem 
Formular, bescheinigen.
 
Anerkennung
Für die Prüfung der Auflage ist die Zulassungskommission bzw. als beauftragte Person die Koordination zuständig, die unter der Studiengangsmailadresse zu erreichen ist. Reichen Sie dort bitte den Praxisbericht inkl. Nachweisen und/oder die Bescheinigungen über Studienleistungen ein.