Wenn Sie nicht in der
aktuellsten Prüfungsordnung in Ihrem Studiengang studieren, können sei auf
Antrag in die aktuelle Prüfungsordnung wechseln. Also z.B. wenn Sie Ihr Studium
im Bachelotstudiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik Vollzeit 2017 begonnen haben
und demnach für sie die Prüfungsordnung 2015 gilt, können sie in die aktuelle
Prüfungsordnung 2021 wechseln. In diesem Fall werden alle Studien- und
Prüfungsleistungen, die sich in beiden Prüfungsordnungen nicht wesentlich
unterscheiden, übertragen (Info zu den Anerkennungen in diesem Fall - Wechsel im BA Soz von der PO 2015 in die PO 2021). Noch offene Studien- und Prüfungsleistungen und
solche, für die es in der ältern Prüfungsordnung keine Entsprechung gibt, legen
Sie dann nach den Bestimmungen der neuen Prüfungsordnung ab.
Wenn sie in die aktuelle
Prüfungsordnung ihres Studiengangs wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an
das Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch, Frau Bathies oder FrauTwistel -. Der Antrag kann dort formlos eingereicht werden und geht dann zur
Prüfung, Genehmigung und Anerkennung an den Prüfungsausschuss.
Der Wechsel des Schwerpunktes nach
einer abgelegten Prüfungsleistung ist nicht mehr möglich. Sofern nach der
Prüfungsanmeldung im eCampus ein
Wechsel des Schwerpunktes erfolgen soll, ist dies nur möglich, wenn noch keine
andere Prüfungsleistung in dem Schwerpunkt erbracht wurde und eine Abmeldung von der Prüfungsleistung eine Woche vor
der Prüfungsleistung erfolgt.
Ein Veranstaltungswechsel ist nach
dem Ablegen der Prüfungsleistung nicht mehr möglich. Sofern ein gültiger
Wechsel erfolgen soll, muss der/die Studierende sich spätestens eine Woche vor
der Prüfungsleistung abmelden.