Teilzeitstudium
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Hochschulseite zum Teilzeitstudium.
Zusätzlich gab es am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften bis zum SS 2016 eine Begrenzung auf 24 bis 26 Leistungspunkte/Creditpoints. Die genaue Höhe ergibt sich aus Ihrer Prüfungsordnung.
Diese Begrenzung wurde mit der Änderung der Prüfungsordnungen im WS 2016/17 getrichen, ab diesem Semester gibt es keine maximal zu erwerbenden Creditpoints mehr im Teilzeitstudium.
Bis zum SS 2016 galt:
Nach der Prüfungsordnung von 2010 und 2011 durften Studierende im Teilzeit-Bachelor maximal 26 LP im Semester erwerben, für Bachelor-Studierende die Ihr Studium 2015 begonnen haben oder in die PO 2015 gewechselt sind galt eine Höchstgrenze von 24 LP.
Dazu gab es im Bachelor nur eine Ausnahmeregelung: Nur für den Fall, dass das Modul zur staatlichen Anerkennung mit dem Praktikum in einem Semester belegt wurde, durften nur in diesem Semester 30 LP erworben werden (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BaPOT vom 4.5.2011, gilt auch für die BaPOT 2010 und § 5 Abs. 6 PO BaPO Soz 2015).