Krankheit
Sofern Sie eine
Prüfung wegen Krankheit nicht antreten können, müssen Sie dies dem Prüfungsausschuss über das
Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies - sofort anzeigen und durch ein ärztliches Attest belegen, das Ihnen die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Dazu verwenden Sie bitte das
Formular Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (oder lassen Sie sich ein formloses Attest erstellen, das alle Angaben aus diesem Formular enthält). Dies gilt auch für die krankheitsbedingte Verlängerung von Bearbeitungszeiten. Bitte Beachten Sie dabei ggf. auch die
Besonderheiten bei der Verlängerung der Bearbeitungszeit für Gruppenarbeiten.
Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, die Ihnen vom Arzt bescheinigt wird, gelten die Besonderheiten des
Nachteilsausgleichs.
Fehlzeiten in einem
Praktikum, auch bei einer Krankmeldung, zählen nicht zur Praktikumszeit. Sie müssen diese Zeiten also entsprechend nachholen.