Anmeldungen für Modulprüfungen sind nur verbindlich, wenn Sie verbindlich zur Lehrveranstaltung angemeldet sind
und sich innerhalb der im KomVor angegebenen Frist zur Prüfungsanmeldung online im eCampus zur Prüfung anmelden. Auch für Testate müssen Sie sich entsprechend anmelden.
Eine verbindliche Anmeldung zur Lehrveranstaltung liegt in den BA-Studiengängen, im MA Empowerment Studies und im MAPB vor, wenn Sie eine Platzzusage für die Lehrveranstaltung in der eCampus-Seminaranmeldung haben und sich bis einen Tag vor Seminarbeginn in Moodle in den jeweiligen Kurs eintragen, ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf Ihre Platzzusage aus der Online-Anmeldung.
In den anderen MA-Studiengängen informieren die Studiengangskoorindator*innen über das Anmeldeverfahren zu Veranstaltungen. Nach dem Abschluss dieser Anmeldeverfahren werden freie Plätze bis einen Tag vor Beginn von den Lehrenden auf Anfrage vergeben. Eine Zusage der Lehrenden gilt dann ebenfalls als verbindliche Anmeldung zur Lehrveransaltung. Bei Seminaren mit freien Plätzen ist in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem/r Dozent*in auch eine spätere Anmeldung möglich, wenn die Seminarorganisation es zulässt. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. In diesem Fall und wenn die Frist zur Prüfungs- bzw. Testatanmeldung bereits abgelaufen ist, muss der/die Dozent*in dies dem Studienbüro bestätigen und die Anmeldung zur Prüfung bzw. zum Testat erfolgt im Studienbüro.
Bei der Anmeldung zu Wahlmodulprüfungen an anderen Fachbereichen richten Sie sich bitte nach den dort üblichen Verfahrensweisen. Siehe auch
Wahlmodul.
Um sich für die Bachelor- oder Masterthesis anzumelden, müssen Sie die Modulprüfungen, die in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung für die Zulassung zur Bachelor- oder Masterthesis vorgeschrieben sind, bestanden haben. Für die Anmeldung gibt es vom Prüfungsausschuss festgelegte
Termine. Bis zu diesen Terminen müssen Sie ein ausgefülltes
Formular für die Anmeldung und den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit oder Masterarbeit abgegeben haben. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich frühzeitig über ein mögliches Thema Gedanken machen und spätestens Anfang des Semesters vor dem Termin mit Ihrem/r gewünschten Erstbetreuer*in Kontakt aufnehmen. Klären Sie auch, wer Ihr/r Zweitgutachter*in sein soll. Infos zu den Kapazitäten der hauptamtlich Lehrenden für Abschlussarbeiten finden Sie auch auf der Webseite mit dem Formular für die Anmeldung. Ihr Thema mit den Unterschriften Ihres/r Erstbetreuer*in und Zweitgutachter*in geben Sie dann zur Frist beim
Studienbüro - Bereich Prüfungsangelegenheiten - Frau Chaatouf-Karrouch oder Frau Bathies - ab. Sofern Sie Ihre/n Erstbetreuer*in und/oder Zweitgutachter*in nicht rechtzeitig für die Unterschrift erreichen, lassen Sie sich die Zusage per Mail bestätigen. Sollten Sie den Zulassungsantrag stellen und kein Thema und oder auch keine/n Erstbetreuer*in und/oder Zweitgutachter*in angeben, werden Ihnen das Thema und der/die Erstbetreuer*in sowie der/die Zweitgutachter*in vom Prüfungsausschuss zugewiesen.