Hochschule Düsseldorf

Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies
​​FAQ für Praxisstellen und Praxisanleiter*innen


Allgemeine Informationen ​

Wie unterscheiden sich die Praxisphasen im Studium von einem „normalen“ Praktikum?

Die Praxisphasen im Studium sind ein entscheidender Baustein für die Qualifizierung als Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in bzw. Kindheitspädagog*in. Die Praxisphasen dienen der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses, dem Erlernen der Berufsrolle, der Entwicklung von professionellen Kompetenzen und der Verzahnung des im Studium erlernten Wissens mit der beruflichen Praxis. Die Studierenden sollen erlernen, worin genau der Unterschied zwischen alltäglichem sozialen Handeln und professionellem Handeln als Sozialarbeiter*in bzw. Kindheitspädagog*in liegt.
Darüber hinaus sind die fachlich angeleiteten und von der Hochschule begleiteten Praxisphasen eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in im bzw. als Kindheitspädagog*in im jeweiligen Bachelor-Studium. ​

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Wie können wir Studierende für ein Praktikum gewinnen?​

Das Praxisreferat pflegt zwei verschiedene Plattformen für die Praxisstellensuche:

  • In der Praxisstellendatenbank sind Praxisstellen verzeichnet, die grundsätzlich Interesse daran haben, Studierende im Praktikum zu begleiten und/oder die schon Studierende unseres Fachbereichs im Praktikum begleitet haben. Hier können Studierende gezielt nach bestimmten Handlungsfeldern, Zielgruppen oder Orten filtern.

  • Auf unserem virtuellen schwarzen Brett für freie Praktikums- und Stellenausschreibungen laden wir regelmäßig konkrte Praktikant*innengesuche von Praxisstellen sowie Stellenausschreibungen für Studierende und Absolvent*innen hoch. 
Die Plattformen sind nur für Studierende der HSD zugänglich. 

Soll Ihre Einrichtung in einer oder in beiden Plattformen hinterlegt werden? Melden Sie sich gerne per Mail bei uns unter info.praxisreferat@hs-duesseldorf.de​
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Wie sind die Studierenden während der Praktika versichert?​​

Da die Praxisphasen zum Pflichtbereich des Studiums gehören, sind Studierende auch während dieser Zeit in Deutschland krankenversichert.
Für die Unfallversicherung ist der jeweilige Träger der Praxisstelle zuständig.
Der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung wird den Studierenden empfohlen. 

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Muss das Praktikum vergütet werden?

Die Praktika im Praxismodul und im Anerkennungsmodul sind in der Prüfungsordnung vorgeschriebene und damit verpflichtende Praktika, welche integrale Bestandteile des Studiums sind. Verpflichtende Praktika sind nach §22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG vom Mindestlohn ausgenommen.​

Uns ist bewusst, dass Praxisstellen viel Zeit und Ressourcen investieren, um Studierende im Praktikum gezielt anzuleiten. Dieses Engagement zeigt sich nicht auf dem Bankkonto, trägt aber wesentlich zur fachlichen Entwicklung und zum Professionsverständnis der Studierenden bei. Allerdings spielen bei der Entscheidung für eine Praktikumsstelle bei vielen Studierenden auch finanzielle Gründe eine Rolle. Die Finanzierung des Praktikums stellt für die Studierenden eine große Hürde dar. Das Praxisreferat unterstützt die Forderung Studierender nach einer Aufwandsentschädigung/Vergütung des Praktikums, da das Lernen im Praktikum durch die Mehrfachbelastungen, die ein zusätzlicher Nebenjob mit sich bringt, erheblich behindert wird. Aus diesen Gründen empfehlen wir im Anerkennungsmodul eine Aufwandsentschädigung.

Hochschulübergreifend setzen sich Studierende im Netzwerk Prekäres Praktikum des Jungen DBSH für eine angemessene Vergütung im Praxissemester ein. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Jungen DBSH​. 

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Was ist meine Aufgabe als Praxisanleiter*in?

Als Praxisanleiter*in begleiten Sie den Lernprozess der Studierenden im Praktikum, vermitteln Wissen, Können und Haltung, geben Feedback und bewerten den Lernerfolg. Um den*die Praktikant*in im Arbeitsalltag im Umgang mit den Adressat*innen zu erleben, Situationen reflektieren und fachlich einordnen zu können, ist es wichtig, dass Sie im selben Bereich wie die*der Praktikant*in tätig sind.

Während der gesamten Praxisphase führt die Praxisanleiter*in regelmäßige Reflexionsgespräche mit den Studierenden, die fest eingeplant werden sollten. Die Anleitungsgespräche sollten auch einen Raum für beidseitiges Feedback bieten. Regelmäßiges Feedback und ggf. das Entwickeln von alternativen Handlungsoptionen schafft die Möglichkeit zur Verhaltensänderung.

Zur Strukturierung des Lernens im Praktikum hat das Praxisreferat die Lernzielvereinbarung entwickelt. Diese ist im Anerkennungsmodul verpflichtend auszufüllen. Im Praxismodul ist das Ausfüllen der Lernzielvereinbarung freiwillig, wird aber vom Praxisreferat empfohlen.
In der Lernzielvereinbarung werden gemeinsam konkrete Lernziele formuliert und Vereinbarungen für den gemeinsamen Lern- und Anleitungsprozess im Praktikum getroffen. Die Lernzielvereinbarung kann dann auch als roter Faden für die folgenden Anleitungsgespräche genutzt werden.
 
Bei Praktika im Anerkennungsmodul füllen Sie den auf die Lernzielvereinbarung abgestimmten Feedbackbogen am Ende des Praktikums aus. Der Feedbackbogen ist eine wertvolle Rückmeldung zum Lernerfolg im Praktikum und ist ausschließlich für die Studierenden bestimmt. Der Bogen muss an keiner weiteren Stelle vorgelegt werden. Für Praktika im Praxismodul existiert bislang kein Feedbackbogen.

Hier finden Sie die Dokumente für den Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik: 

Lernzielvereinbarung MESA.pdf

Feedbackbogen MESA.pdf

Lernzielvereinbarung PM.pdf

Hier finden Sie die Dokumente für den Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung: 

Lernzielvereinbarung PR.pdf

Feedbackbogen PR.pdf

Wir freuen uns, aktuelle Praxisanleitungen einmal im Semester bei einem Austausch- und Informationstreffen kennenzulernen. Sie erhalten dafür eine separate Einladung per Mail.

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Wie werden die absolvierten Stunden bescheinigt?

Für die Bescheinigung und Bewertung des Praktikums muss das Dokument der Hochschule verwendet werden. Die Praxisstellen füllen die Abschlussbescheinigung am Ende des Praktikums aus und überreichen sie den Studierenden. 


Abschlussbescheinigungen Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik: 

Abschlussbescheinigung MESA (640 Std.).pdf (großes Praktikum)

Abschlussbescheinigung PM Praxismodul (224 Std.).pdf (kleines Praktikum)

Abschlussbescheinigungen Studiengang Kindheitspädagogik & Familienbildung:

Abschlussbescheinigung PR (640 Std.).pdf (großes Praktikum)

Abschlussbescheinigung PR (320 Std.).pdf (großes Praktikum gesplittet)

1.3. Abschlussbescheinigung E 1.1.2 E 1.3.1 (120 Std.).pdf (kleines Praktikum)

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Wie bewerte ich, ob das Praktikum erfolgreich absolviert wurde?

Fehler dürfen, können und müssen sein! Der Erfolg des Praktikums steht in Frage, wenn fortlaufend erhebliche Probleme auftauchen, die sich auch nach Feedback und Anleitung nicht ändern, z.B. in Bezug auf:

  • Einhaltung der Arbeitspflichten, wie Pünktlichkeit, ordnungsgemäße Krankmeldung und Arbeitszeiterfassung
  • Angemessene und rollenadäquate Kommunikation, Emotionsregulation, Konfliktfähigkeit oder Belastbarkeit
  • Problematischer Umgang mit Nähe und Distanz
Wenn Zweifel am Praktikumserfolg aufkommen, nehmen Sie bitte per Mail Kontakt zu uns auf, damit wir einen Gesprächstermin vereinbaren können. 

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An wen kann ich mich wenden, wenn es im Praktikum Probleme gibt und Gespräche mit dem/der Student*in nicht erfolgreich sind?

Wenn es zu Irritationen, Problemen oder Konflikten  im Praktikum kommt, wenden Sie sich gerne an das Praxisreferat. Es ist hilfreich, wenn Sie sich bei Fragen und Irritationen frühzeitig im Praxisreferat melden. Die Mitarbeiter*innen beraten sowohl Studierende als auch Praxisstellen vertraulich und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen. 
Melden Sie sich im Praxisreferat bitte zunächst per E-Mail an info.praxisreferat@hs-duesseldorf.de​, um individuelle Gesprächstermine zu vereinbaren.

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Ich bin mir unsicher, ob ich das Praktikum als „erfolgreich absolviert“ bescheinigen sollte und/oder ob das Praktikum weitergeführt werden kann. Was kann ich tun?

Wenn die Weiterführung des Praktikums und/oder der Erfolg des Praktikums infrage steht, ist das eine schwierige Situation für alle Beteiligten. Wenden Sie sich an das Praxisreferat, sobald sich dies abzeichnen sollte. Dieses Vorgehen ist für die weitere Klärung notwendig und daher auch als Pflicht der Praxisstelle im Praktikumsvertrag benannt. Wir sprechen in diesen Fällen sowohl mit Ihnen als auch mit der studierenden Person. Die Gesprächsinhalte werden dabei vertraulich behandelt. 

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Wie werden die Praxisphasen von der Hochschule begleitet?

Das Praktikum wird in der Vorlesungszeit durch ein wöchentlich oder zweiwöchentlich stattfindendes Praxisbegleitseminar von der Hochschule begleitet. Ziele der Praxisphasen in Verbindung mit den Begleitveranstaltungen sind die Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und das Erlernen professionellen und methodischen Handelns. In den Begleitseminaren werden Praxis- und Professionsthemen diskutiert sowie Praxiserfahrungen reflektiert und fachlich eingeordnet.

Die Begleitung durch Hochschule ist ein Kriterium zur Verleihung der staatlichen Anerkennung. Die Praxisstellen müssen den Studierenden die Teilnahme am Begleitseminar ermöglichen. (Die Teilnahme am Begleitseminar zählt jedoch nicht zu den zu erbringenden Praxisstunden.)

Besuche in den Praxisstellen von Vertreter*innen der Hochschule finden nicht statt.  

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Was müssen wir beachten, wenn unser*e Praktikant*in krank sein sollte?

Im Krankheitsfall müssen die Studierenden die Praxisstelle umgehend informieren und spätestens an dem Tag, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (§ 3 Praktikumsvertrag).

Die zu absolvierenden Praktikumsstunden in den verschiedenen Praxisphasen sind als „Netto-Praxisstunden" zu verstehen, zu denen ausschließlich Stunden zählen, die sie im Rahmen ihrer Praktikumstätigkeit leisten. Die Praxisstunden müssen vollständig absolviert werden, da sie ein Kriterium zur Verleihung der staatlichen Anerkennung sind. ​​Fehlzeiten aufgrund von Krankheit (oder anderen Gründen) müssen deshalb innerhalb des Praktikumszeitraums ausgeglichen werden.

Pausen müssen entsprechend der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingelegt werden, zählen aber nicht zu den Praktikumsstunden dazu. Auch die Teilnahme am Begleitseminar zählt nicht zu den Praxisstunden. 

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Ich habe eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist.

Die Mitarbeiter*innen beraten sowohl Studierende als auch Praxisstellen vertraulich zu Fragen und Anliegen rund um die Begleitung der Studierenden im Praktikum. Melden Sie sich im Praxisreferat bitte zunächst per E-Mail an info.praxisreferat@hs-duesseldorf.de​, um ggf. individuelle Gesprächstermine zu vereinbaren.
Zudem lädt das Praxisreferat einmal im Semester aktuelle Praxisanleitungen zu diesen Austausch- und Informationstreffen ein. 

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Spezifische Informationen zu den Praxisphasen im Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik​


Welche Praxisphasen gibt es im Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik?

Die Studierenden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik absolvieren zwei Praxisphasen im Studium.

Das Praktikum im Praxismodul umfasst 224 Praxisstunden und dient dem exemplarischen Kennenlernen eines Handlungsfeldes und einer Praxisstelle der Sozialen Arbeit.

Das Anerkennungspraktikum dient der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und dem Erlernen professionellen und methodischen Handelns. Das Praktikum umfasst insgesamt 640 Praxisstunden, die in einer Praxisstelle absolviert werden.

In beiden Praxisphasen besuchen die Studierenden Begleitveranstaltungen in der Hochschule. Die Studierenden müssen für die Teilnahme an den Begleitseminaren freigestellt werden.​

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Welche Voraussetzungen muss eine Einrichtung erfüllen, damit sie als Praxisstelle für Studierende der Sozialarbeit/Sozialpädagogik geeignet ist?

Die Praxisstelle nimmt in Anlehnung an das Berufsbild des DBSH vorrangig berufstypische Aufgaben in einem Handlungsfeld Sozialer Arbeit wahr.

Die Praxisstelle muss seit mindestens einem Jahr bestehen und mindestens zwei hauptamtliche Mitarbeiter*innen beschäftigen.

Die Praxisstelle stellt eine qualifizierte Praxisanleitung: Voraussetzung ist ein Abschluss als staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in, da dieser dem angestrebten Abschluss der studierenden Person entspricht. Die Praxisanleitung muss über zwei Jahre Berufserfahrung seit der Erlangung der staatlichen Anerkennung verfügen.

Vergleichbare akademische Abschlüsse können in begründeten Einzelfällen anerkannt werden, wenn die Professionsbezüge in der Praxisstelle gesichert sind und die Praxisstelle über ein innovatives Alleinstellungsmerkmal verfügt.
In etablierten Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit ist eine solche Ausnahme ausgeschlossen. Ob ein vergleichbarer Abschluss berücksichtigt wird, muss individuell durch das Praxisreferat geprüft werden. In diesen Fällen müssen drei Jahre Berufserfahrung nach dem akademischen Abschluss erfüllt sein.


Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50% einer Vollzeit-Stelle beschäftigt sein. Falls die Praxisanleitung für eine längere Zeit ausfällt, stellt die Praxisstelle eine Vertretung.

Praxisanleitung erfordert ausreichende Zeitressourcen & strukturelle Unterstützung innerhalb der Einrichtung/des Trägers. Es sollte vorab geklärt werden, ob aktuell ausreichend Kapazitäten für die Begleitung eines Praktikums vorhanden sind.​

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Im Anerkennungspraktikum müssen die Studierenden ein eigenes Projekt durchführen. Wie kann das in unserer Einrichtung funktionieren?

Die Konzipierung und Durchführung eines eigenen Projekts/Angebots in der Praxisstelle ist eine verbindliche Aufgabe im Anerkennungspraktikum. (Im kleinen Praktikum/Praxismodul gibt es diese Aufgabe nicht!)

Es gibt Handlungsfelder, in denen das Entwickeln und Einbringen eines eigenen Projekts der Studierenden relativ einfach in den Einrichtungsalltag integriert werden kann. In anderen Handlungsfeldern scheint die Durchführung eines Projekts weniger naheliegend – z.B. in einer Beratungsstelle oder dem Bezirkssozialdienst. Auch in diesen Praxisstellen gibt es eine Lösung!
Das Projekt der Studierenden muss zur jeweiligen Praxisstelle passen. So kann z.B. auch die selbstständige Übernahme eines Beratungsverlaufs ein eigenes Projekt im weiteren Sinne sein. Wichtig ist, dass Studierende zeigen können, dass sie Bedarfe analysieren, eine Projektidee auf der Grundlage fachlicher Prinzipien entwickeln, Planung und Durchführung übernehmen und evaluieren können.

Im Begleitseminar erhalten Studierende weitere Informationen zum Praxisprojekt und können in diesem Rahmen mit der Lehrperson die Rahmenbedingungen der Praxisstelle und über denkbare Möglichkeiten besprechen.

Melden Sie sich gerne im Praxisreferat, wenn Sie dazu weiterführende Beratung wünschen. 

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Spezifische Informationen zu den Praxisphasen im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung​


Welche Praxisphasen gibt es im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung?

Die Studierenden der Kindheitspädagogik absolvieren zwei Praxisphasen im Studium.


Das erste Praktikum ist mit dem Seminar Bildung in der Kindheit verschränkt, in dem die Studierenden eine Einführung in pädagogische Handlungskonzepte erhalten und die Initiierung, Begleitung und Evaluation von kindlichen Bildungsprozessen erlernen. Das sich anschließende Praktikum im Umfang von 120 Stunden wird in einer Kindertagesstätte oder einem Familienzentrum absolviert und erlaubt die Auseinandersetzung mit den erlernten Themen und die Erprobung in der Praxis. 

Das Anerkennungspraktikum bzw. Praxissemester dient der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses und dem Erlernen professionellen und methodischen Handelns. Das Praktikum umfasst insgesamt 640 Praktikumsstunden, die in einer Praxisstelle oder im Umfang von jeweils 320 Praktikumsstunden auf zwei Praxisstellen verteilt absolviert werden können. 

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Welche Voraussetzungen muss eine Einrichtung erfüllen, damit sie als Praxisstelle für Studierende der Kindheitspädagogik & Familienbildung geeignet ist?

Die Praxisstelle im Anerkennungspraktikum ist eine Institution, in der Aufgaben im Rahmen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern von 0 bis 14 Jahren oder Aufgaben der Familienbildung erfüllt werden oder die sich wissenschaftlich, bzw. politisch mit Phänomenen der Kindheitspädagogik und/oder Familienbildung auseinandersetzt.

Die Praxisstelle im „kleinen Praktikum“ (Modul Bildung in der Kindheit) ist eine Kita oder ein Familienzentrum.

Die Praxisstelle muss seit mindestens einem Jahr bestehen und mindestens zwei hauptamtliche Mitarbeiter*innen beschäftigen.

Die Praxisstelle stellt eine qualifizierte Praxisanleitung: Voraussetzung ist ein Abschluss als staatlich anerkannte*r Kindheitspädagog*in, da dieser dem angestrebten Abschluss der studierenden Person entspricht. Alternativ werden vergleichbare pädagogische Studienabschlüsse anerkannt.
Die Praxisanleitung muss über zwei Jahre Berufserfahrung seit dem Studienabschluss verfügen.

Vergleichbare akademische Abschlüsse können in begründeten Einzelfällen anerkannt werden. Ob ein vergleichbarer Abschluss berücksichtigt wird, muss individuell durch das Praxisreferat geprüft werden. In diesen Fällen müssen drei Jahre Berufserfahrung nach dem akademischen Abschluss erfüllt sein.

Die Praxisanleitung muss mit mindestens 50% einer Vollzeit-Stelle beschäftigt sein. Falls die Praxisanleitung für eine längere Zeit ausfällt, stellt die Praxisstelle eine Vertretung.

Praxisanleitung erfordert ausreichende Zeitressourcen & strukturelle Unterstützung innerhalb der Einrichtung/des Trägers. Es sollte vorab geklärt werden, ob aktuell ausreichend Kapazitäten für die Begleitung eines Praktikums vorhanden sind.
 

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Im Anerkennungspraktikum müssen die Studierenden ein eigenes Projekt durchführen. Wie kann das in unserer Einrichtung funktionieren?

Die Konzipierung und Durchführung eines eigenen Projekts/Angebots in der Praxisstelle ist eine verbindliche Aufgabe im Anerkennungspraktikum.

Es gibt Handlungsfelder, in denen das Entwickeln und Einbringen eines eigenen Projekts der Studierenden relativ einfach in den Einrichtungsalltag integriert werden kann. In anderen Handlungsfeldern scheint die Durchführung eines Projekts weniger naheliegend – z.B. in einer Beratungsstelle oder dem Bezirkssozialdienst.
Auch in diesen Praxisstellen gibt es eine Lösung! Das Projekt der Studierenden muss zur jeweiligen Praxisstelle passen. So kann z.B. auch die selbstständige Übernahme eines Beratungsverlaufs ein eigenes Projekt im weiteren Sinne sein. Wichtig ist, dass Studierende zeigen können, dass sie Bedarfe analysieren, eine Projektidee auf der Grundlage fachlicher Prinzipien entwickeln, Planung und Durchführung übernehmen und evaluieren können.

Im Begleitseminar erhalten Studierende weitere Informationen zum Praxisprojekt und können in diesem Rahmen mit der Lehrperson die Rahmenbedingungen der Praxisstelle und über denkbare Möglichkeiten besprechen.

Melden Sie sich gerne im Praxisreferat, wenn Sie dazu weiterführende Beratung wünschen.
 

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​Theorie Praxis VerzahnunG Professionsorientierung

Mitgliedschaften und Mitwirkung des Praxisreferats

Bundesarbeitsgemeinschaft Praxisreferate an Hochschulen für Soziale Arbeit 

​​Bundesarbeitsgemeinschaft Praxis in kindheitspädagogischen Studiengängen mit staatlicher Anerkennung.pdf

Links

Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit

Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit

International Federation of social workers

Arbeitskreise kritische Soziale Arbeit

gilde soziale arbeit e.V.

Plattform Schlüsselsituationen in der Sozialen Arbeit

Deutscher Berufsverband für Kindheitspädagogik

Initiative Kindheitspädagogik

Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit​

Netzwerk care revolution


Literatur

Franz, Julia/Spatschek, Christian, van Rießen, Anne (2024). Fachkräftemangel und De-Professionalisierung in der Sozialen Arbeit. Anaylxen, Bearbeitungsweisen und Handlungsstrategien. Opladen, Berlin, Toronto: Verlag Barbara Budrich.

Köttig, Michaela/Kubisch, Sonja/Spatschek, Christian (2023). Geteiltes Wissen - Wissensentwicklung in Disziplin und Profession Sozialer Arbeit. Opladen, Berlin, Toronto: Verlag Barbara Budrich.

Pulver, Carolin/Abplanalp, Esther (2023): Lernen in der Praxis. Freiburg: Lambertus

Görtler, Michael/Taube Gabriele/Tielemann, Nurdin (2023). Soziale Arbeit und Professionalität. Reflexionen zwischen Theorie, Lehre und Praxis. Opladen, Berlin, Toronto: Verlag Barbara Budrich.

Burkhard, Sonja/Gabler, Heinz/Kriener, Martina/Roth, Alexandra (2021). Praxisphasen im Studium Soziale Arbeit. Weinheim: Beltz Verlagsgruppe.


Tov, Eva/Kunz, Ragula/Stämpfli, Adi (2016). Schlüsselsituationen der Sozialen Arbeit. Professionalität durch Wissen, Reflexion und Diskurs in Communities of Practice. Bern: hep Verlag