Die Schließberechtigung beinhaltet die dem FB SK zugeordneten Seminarräume, Hörsäle und Besprechungsräume in Gebäude 3, Gebäude 4 und Gebäude 9, den Kopierraum 03.1.038a, das Lehrbeauftragtenbüro 03.1.018 sowie die Personal-WCs (bspw. 03.1.012/14) und die Teeküche 03.1.005.
Als Lehrbeauftragte haben Sie auch das Recht, die Abschlussarbeiten von Studierenden zu prüfen (inkl. Abnahme des Kolloquiums), wenn eine*r Studierende*r ihre*seine Abschlussarbeit zu einem Thema schreiben möchte, das thematisch in einem Ihrer Seminare behandelt wurde und wenn Sie in dem Semester, in dem die Abschlussarbeit geschrieben wird, oder im vorhergehenden Semester einen Lehrauftrag hatten. Derzeit lässt die Haushaltslage eine Vergütung
für die Erst- und Zweitbetreuung von Abschlussarbeiten durch
Lehrbeauftragte zu: Zur Orientierung wurden 150 € für BA-Thesen und 250 €
für MA-Thesen festgelegt. Ein Antrag auf Vergütung muss nicht gestellt werden.
Seminar-Prüfungen können folgende Formen haben: Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten und besondere Prüfungsformen wie Präsentationen im Seminar. Mündliche Prüfungen erfordern immer zwei Prüfende. Die Prüfungsform muss bereits im KomVor angekündigt werden.
Gruppenarbeiten mehrerer Studierender fallen unter die besonderen Prüfungsleistungen, die in § 21 Abs. 1 der
Rahmenprüfungsordnung geregelt sind. Dabei ist zu beachten, dass bei "Gruppenarbeiten [...] der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der oder des Einzelnen aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar sein" muss.
Die Vergütung der Lehraufträge ist gestaffelt: Die Grundvergütung beträgt 30 €/Unterrichtsstunde (ab dem WiSe 2021/22).
Die folgenden Kriterien führen zu einer Erhöhung der Grundvergütung um jeweils 5€/Unterrichtsstunde (als Beispiel:Trifft nur das Kriterium "Berufserfahrung" zu, beträgt das Honorar 35€/Unterrichtsstunde):
1. mind. fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss (bei BA-Seminaren nach dem BA-Abschluss, bei MA-Seminaren nach dem MA-Abschluss),
2. Lehrerfahrung: mind. vier Semester eigenständig konzipierte und durchgeführte Lehre an Hochschulen,
3. Promotion (nachgewiesen durch eine entsprechende Urkunde bzw. vergleichbare Leistungen im künstlerischen Bereich),
4. es handelt sich um ein Seminarangebot im Master,
5. eine besondere Prüfungsbelastung liegt vor oder Sie führen ein englischsprachiges Seminar durch.
Bitte fragen Sie im Zweifel bei Sabine Evertz nach: sabine.evertz@hs-duesseldorf.de.
Die Öffnungszeiten von Gebäude 3 und die der Tiefgarage sind im Kontext der vorlesungsfreien Zeit und der Vorlesungszeit unterschiedlich sowie in Bezug auf Wochenenden und Feiertage (auch in Bezug auf die weiteren HSD-Gebäude).
Gebäude 3 - Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit:
Montag bis Freitag: 06:00 - 22:00 Uhr
Samstag: 07:00 - 17:00 Uhr
Sonntag sowie an Feiertagen: 07:00 - 17:00 Uhr
Tiefgarage - Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit:
Montag bis Freitag: 06:00 - 22:30 Uhr
Samstag / Sonntag: 07:00 - 22:30 Uhr
Feiertage: 07:00 - 17:30 Uhr
Die Einfahrt schließt in der Regel mit Schließung der Gebäude. Die Ausfahrt schließt 30 min. später.
Die Öffnungszeiten aller Gebäude sowie die der Tiefgarage, auch während der vorlesungsfreien Zeit, können Sie hier einsehen.