Modulprüfungen
Studierende, die zum Seminar angemeldet sind, melden sich danach zusätzlich online im eCampus zur Prüfung bzw. zum Testat an (siehe oben). Sie können sich aber bis eine Woche vor der Prüfung bei Ihnen schriftlich von der Prüfung abmelden. Ist keine fristgerechte Abmeldung erfolgt, ist die Prüfung bei nicht erbrachter Prüfungsleistung als nicht erschienen (und damit nicht bestanden) zu bewerten.
Die mehrmalige Abgabe einer im Wesentlichen identischen Hausarbeit stellt einen Täuschungsversuch dar, der zwingend zur Bewertung der Prüfung als nicht bestanden führt. Eine Handreichung zum Umgang mit Plagiaten finden Sie auf der Webseite der Arbeitsstelle WAS.
Die Prüfungsergebnisse bzw. die Bescheinigung über das Erbringen der Seminaraktivität können Sie bis zum Ende des Semester (Sommer: 31.08., Winter: 28.2.) selbst online über den eCampus verbuchen. Die Zugangsdaten werden Ihnen per Email zugesandt (bei Fragen zu und Unterstützung bei der Verbuchung über das eCampus, wenden Sie sich bitte an Andreas Balz).
Abweichende Regelung für die Praxisbegleitseminare:
Bitte reichen Sie bis spätestens zum Ende des Semesters (28.02. bzw. 31.08) / im Anerkennungsmodul möglichst bis zwei Wochen vor Ende des Semesters (14.02. bzw. 17.08.) die Liste der angemeldeten Studierenden mit den Vermerken "bestanden" oder "nicht bestanden" im Praxisreferat (03.1.017 oder per Email an
praxisbegleitseminare.soz-kult@hs-duesseldorf.de) ein.
Abschlussarbeiten
Als Lehrbeauftragte dürfen Sie auch Abschlussarbeiten von Studierenden prüfen (inkl. Abnahme des Kolloquiums), wenn eine*r Studierende*r ihre*seine Abschlussarbeit zu einem Thema schreiben möchte, das thematisch in einem Ihrer Seminare behandelt wurde und wenn Sie in dem Semester, in dem die Abschlussarbeit geschrieben wird, oder im vorhergehenden Semester einen Lehrauftrag hatten. Derzeit lässt die Haushaltslage eine Vergütung für die Erst- und Zweitbetreuung von Abschlussarbeiten durch Lehrbeauftragte zu: Zur Orientierung wurden 150 € je BA-Thesen und 250 € je MA-Thesen festgelegt. Ein Antrag auf Vergütung muss nicht gestellt werden. Das Dekanat wird per E-Mail mit Ihnen Kontakt aufnehmen, wenn der Prüfungsausschuss Sie als Prüfer*in bestellt.
Digitales Prüfungsarchiv
Um elektronische Prüfungsleistungen rechtssicher abzulegen, wurde an der Hochschule Düsseldorf das Digitale Prüfungsarchiv eingerichtet. Hier werden die Prüfungsleistungen bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist gespeichert und auf Anfrage für eine Einsicht zur Verfügung gestellt.
Das Prüfungsarchiv erreichen Sie unter
https://fhd.sharepoint.com/sites/Pruefungsarchiv.
Von der Startseite, auf der die wichtigsten Informationen sowie die Anleitung zum Hochladen von Prüfungsleistungen enthalten sind, kommen Sie direkt in Ihren Upload-Bereich. Die einzelnen Prüfungsleistungen werden im PDF-Format oder in einem anderen gängigen Dateiformat, das mit einer Standardsoftware geöffnet werden kann, als Ordner bzw. Verzeichnis hochgeladen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Nutzung des Archivs.
Zugangsvoraussetzungen:
Allen prüfungsberechtigten Personen der Hochschule steht ein eigener Upload-Bereich zur Verfügung, für dessen Nutzung eine Berechtigung notwendig ist. Falls Sie eine Berechtigung für das Digitale Prüfungsarchiv benötigen oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ellen Schulze-Heimlich hochschularchiv.bibliothek@hs-duesseldorf.de)