Freiheit und Verantwortung
in
Forschung und Lehre
Die Freiheit von Forschung und Lehre, wie sie im Grundgesetz garantiert und im
Hochschulgesetz des Landes NRW (§ 4) explizit ausgeführt wird, gehört zum
Selbstverständnis des FB SK. Sie ist die Voraussetzung für die notwendige
Flexibilität in der Ausrichtung der Lehre an wichtigen gesellschaftlichen
Herausforderungen und bedeutsamen Dimensionen des gesamtgesellschaftlichen
Wandels. Sie ist darüber hinaus eine Voraussetzung für Forschung, da sie
Offenheit für neue Erkenntnisse und Forschungsthemen, Autonomie bei der Wahl
geeigneter Forschungsmethoden sowie neue Wege in der Kooperation zwischen
Wissenschaft und Gesellschaft ermöglicht. Freiheit ist jedoch ohne
Verantwortung nicht denkbar: Ein reflektierter Umgang mit Freiheit beinhaltet
die Selbstverpflichtung für eine möglichst hohe Güte von Forschung und Lehre.
Der FB SK schafft deshalb Möglichkeiten, über die Qualität von Lehre und
Forschung zu diskutieren und diese weiterzuentwickeln. Außerdem sieht sich der
FB SK in der Verantwortung, zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe,
politischer Partizipation und kultureller Diversität beizutragen. Die
Forschungsaktivitäten sind getragen von ethischen Prinzipien und
gesellschaftlicher Verantwortung, sowie den Grundsätzen guter
wissenschaftlicher Praxis. Sie sollen frei von einer Einflussnahme von außen
sein. Die Beachtung der Menschenrechte und die gesellschaftliche Verantwortung
bezogen auf die Forschung besitzen Vorrang gegenüber dem Ziel der ökonomischen
Verwertbarkeit. Vor diesem Hintergrund misst der FB SK dem Anwendungsbezug und
dem Praxistransfer der Forschungsergebnisse eine besondere Bedeutung zu. Diese
Grundsätze gelten entsprechend für den künstlerisch-gestalterischen Bereich.
Interdisziplinarität und Vernetzung
Der FB SK fördert interdisziplinäre
Zusammenarbeit, indem er multidisziplinäre Kooperationen in Lehre und Forschung
gezielt unterstützt. Er engagiert sich dabei regelmäßig in fachbereichsübergreifenden
Projekten und Forschungseinrichtungen an unserer Hochschule. Die im FB SK
angelegte interdisziplinäre Struktur bereichert Lehre und Forschung ebenso wie
die lokalen, nationalen und internationalen Netzwerke. Der FB SK sieht sich
dazu verpflichtet, nicht nur ein verantwortungsvoller Partner innerhalb von
regionalen, nationalen und internationalen Netzwerken zu sein, sondern einen
aktiven Beitrag zur weiteren Vernetzung von Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden,
Kommunen, Politik, Kultur, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit zu
leisten.
Kooperation und Kollegialität
Aus dieser Perspektive
ergibt sich unser Selbstverständnis als Fachbereich, der durch eine kollegiale
Kultur und Kooperation geprägt ist, die von uns in eigener Verantwortung
gestaltet wird und Kommunikationsräume für eine konstruktive Streitkultur schafft.
Dabei geht es uns darum, allen Fachbereichsangehörigen eine Stimme zu geben und
somit Teilhabe zu gewährleisten und die Äußerung individueller wie
gruppenbezogener Interessen zu ermöglichen. Von besonderer Relevanz ist dabei
die Förderung der Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden sowie das
Bemühen um Nachhaltigkeit des Dialogs, z.B. durch Alumnae*i-Arbeit und Ehemaligentreffen.
Wichtig ist uns dabei aber auch die gemeinsame Verantwortung aller Fachbereiche,
der zentralen Einrichtungen, der Hochschulverwaltung und des Präsidiums in Bezug
auf Herausforderungen, die sich für die gesamte Hochschule stellen. In diesem
Sinne beteiligt sich der Fachbereich kooperativ mit anderen Hochschulangehörigen
an der Entwicklung von Lösungen.