Am 20.6.2017 startet die Zusammenarbeit
zwischen dem Amtsgericht Düsseldorf und der HSD mit einem Weiterbildungsangebot
für Jugendgerichte, Jugendhilfe im Strafverfahren und Sachverständige.
Im Rahmen von Jugendgerichtsverfahren ist es erforderlich,
die Entwicklung von Jugendlichen fachlich einzuschätzen. Nach der Gesetzeslage
muss die Jugendhilfe im Strafverfahren dazu gehört werden. In der Veranstaltung
werden anwendungsorientiert die Standards und die Grundlagen der Beurteilung
der sogenannten „Schädlichen Neigungen“ nach dem §17 des Jugendgerichtsgesetzes
behandelt. Ausgehend von einem gemeinsamen Forschungs- und Praxisprojekt werden
die inhaltlichen und fachlichen Aspekte kritisch analysiert und anhand von
Qualitätskriterien für die Einschätzung der Entwicklung von Angeklagten in der
Praxis diskutiert. Die Veranstaltung richtet sich an Juristen/innen,
Sozialarbeiter/innen, Sachverständige und Mediziner/innen. Darüber hinaus geht
es um eine fachliche Vernetzung und einen Praxisaustausch.
Titel: „Standards und Methodik der Beurteilung der Schädlichen
Neigungen (§17 JGG)“
Datum: 22. Juni 2017
Zeit: 14:00h bis 16:00h
Ort: Amtsgericht
Düsseldorf (Raum 2.133)
Anmeldungen für die Teilnahme sind bitte per
Email an Prof. Dr. Denis Köhler zu richten: denis.koehler@hs-duesseldorf.de