Am 19.12.2018 war Dr. Mehmet Daimagüler, MPA (Harvard) am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf auf Einladung von Frau Prof. Dr. Daniela Haarhuis zu Besuch, um von seinen Erfahrungen als Vertreter der Nebenklage im NSU-Prozess zu berichten.
Herr Dr. Daimagüler beschrieb eindringlich, wie sehr die Angehörigen von İsmail Yaşar, Abdurrahim Özüdoğru und Enver Şimşek unter den falschen Verdächtigungen durch die ermittelnden Polizeibeamten gelitten haben. Auch der NSU-Prozess brachte keine Antworten auf viele ihrer Fragen, auch wenn von Beginn an klar war, dass es keine vollkommene Aufklärung geben kann.
Sehr deutlich legte Herr Dr. Daimagüler dar, dass die „Trio-These“ der Bundesanwaltschaft, der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) habe aus nur drei Personen bestanden, nicht haltbar ist. Auch bei der Darstellung des Versagens der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Verfassungsschutzämter, blieb den Zuhörer*innen nur Fassungslosigkeit. Bei dieser wollte es Herr Dr. Daimagüler im voll besetzen Hörsaal jedoch nicht belassen: Nach wie vor ist aktives Engagement der Zivilgesellschaft wie beispielsweise von NSU-Watch oder vergleichbar der Initiative Oury Jalloh gefordert, denn sonst bleibt die Aufklärung dieser furchtbaren Morde, die ihren Ursprung auch im strukturellen Rassismus haben, ohne Veränderungen für die Zukunft.
Die Veranstaltung fand zum Seminar „Menschenrechte als Ressource des Rechtsstaats: Mit Recht(swissenschaft) gegen Rechts“ von Frau Prof. Dr. Daniela Haarhuis statt.