Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften
Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Mitglieder der Qualitätsverbesserungskommission
(seit dem 06.11.2024):​​​


Gruppe der Professor*innen

  • Prof.'in Dr.'in Janieta Bartz
  • Prof.*in Dr.*in Gaby Temme (Vertretung seit dem 20.11.2024)

Gruppe akademischen Mitarbeiter*innen

  • Michael Meyer, Dipl.-Soz. Päd.
  • Sabine Reimann, M.A. (Vertretung seit dem 20.11.2024)

Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung

  • Pamela Alnoch
  • Luise Schwiertz, M.A. (Vertretung seit dem 20.11.2024)

Gruppe der Studierenden

  • Anu Aldenhoff
  • Daniel Drexler
  • Fatema Saleh ​
  • Irene Winkels
  • Olga Nova (Vertretung seit dem 20.11.2024)
  • Zeyao Xu (Vertretung seit dem 20.11.2024)


Weitere nicht stimmberechtigte Mitglieder

  • Prof.in Dr.in Irene Dittrich (Dekanin und Vorsitzende)
  • ein*e Vertreter*in des Fachschaftsrates
  • Vorsitzende*r der Haushaltskommission

Aufgaben und Inhalte


Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) stellt das Land NRW den hochschulen zweckgebundene Mittel für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung. Die Mittel sollen die fehlenden Einnahmen aus Studienbeiträgen, die Hochschulen in NRW von 2006 bis 2011 erheben konnten, kompensieren. 

​Die Hochschule Düsseldort mach in der Grundordnung von der Möglichkeit Gebrauch, einen Teil dieser Mittel pauschal an die Fachbereiche zu verteilen. Daher muss es an jedem Fachbereich auch eine Qualitätsverbesserungskommission geben, die das Dekanat bei der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen berät und in der Studierende die Mehrheit haben.

Die Kommission befasst sich insbesondere mit der Verwendung der zweckgebundenen Mittel für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen nach dem Studiumsqualitätsgesetz (OVM-Mittel).

Gemäß § 16 Abs. 3 FBO beträgt die Amtszeit der studentischen Kommissionsmitglieder ein Jahr, die Amtszeit der übrigen Mitglieder zwei Jahre.