Aufgaben und Inhalte
Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) stellt das Land NRW den hochschulen zweckgebundene Mittel für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung. Die Mittel sollen die fehlenden Einnahmen aus Studienbeiträgen, die Hochschulen in NRW von 2006 bis 2011 erheben konnten, kompensieren.
Die Hochschule Düsseldort mach in der Grundordnung von der Möglichkeit Gebrauch, einen Teil dieser Mittel pauschal an die Fachbereiche zu verteilen. Daher muss es an jedem Fachbereich auch eine Qualitätsverbesserungskommission geben, die das Dekanat bei der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen berät und in der Studierende die Mehrheit haben.
Die Kommission befasst sich insbesondere mit der Verwendung der zweckgebundenen Mittel für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen nach dem Studiumsqualitätsgesetz (OVM-Mittel).
Gemäß § 16 Abs. 3 FBO beträgt die Amtszeit der studentischen Kommissionsmitglieder ein Jahr, die Amtszeit der übrigen Mitglieder zwei Jahre.