Das Dekanatsteam leitet den Fachbereich. Es besteht aus den vom Fachbereichsrat gewählten Mitgliedern (Dekanat gem. §27 Abs. 6 HG, Dekan*in, Prodekan*in und Studiendekan*in) und den Fachbereichsreferent*innen. Das Dekanat vertritt den Fachbereich innerhalb der Hochschule. Es ist unter anderem verantwortlich für die für die Studien- und Prüfungsorganisation, die Verteilung der Stellen und Mittel und den Einsatz der Mitarbeiter*innen des Fachbereichs.
Dem Fachbereichsrat wird von allen Studierenden und Beschäftigten des Fachbereiches gewählt und beschließt über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht das Dekanat oder andere zuständig sind. Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die
Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen (incl. Prüfungsordnungen) für den Fachbereich zuständig. Das Dekanat berichtet dem Fachbereichsrat. Der Fachbereichsrat bildet verschiedene Kommissionen zur Beratung:
Der Prüfungsausschuss wird vom Fachbereichsrat gewählt und ist zuständig für die Organisation der Prüfungen und die durch die Rahmenprüfungsordnung und die Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge zugewiesenen weiteren Aufgaben.
Der Studienbeirat besteht aus den drei studentischen Mitgliedern des Fachbereichsrates, dem Studiendekan und zwei weiteren vom Fachbereichsrat gewählten Lehrenden. Er berät den Fachbereichsrat und das Dekanat in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre und beim Erlass oder der Änderung von Prüfungsordnungen.
Zur Leitung der Studiengänge und für die Module in den Studiengängen sowie für Praxis, Internationales und Weiterbildung gibt es eigene Beauftragte im Fachbereich.
Der Fachschaftsrat ist die von den Studierenden gewählte Vertretung der Fachschaft, die Fachschaft bilden alle Studierenden des Fachbereiches.