Menschen
mit Pflegebedarf sollen in der stationären Altenpflege nicht nur gut versorgt
werden, sondern auch ein selbstbestimmtes Leben führen können, sodass eine
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Dazu verpflichten nicht
zuletzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und das Wohn- und
Teilhabegesetz NRW.
Mit dem im Januar 2017 gestarteten
Projekt sollen grundsätzlich folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie
können Wünsche und Bedarfe von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer
Altenpflegeeinrichtungen hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe
innerhalb und außerhalb der Einrichtung festgestellt und berücksichtigt werden?
- Wie
kann auf dieser Basis das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe der Bewohnerinnen
und Bewohner umgesetzt werden?
Das
Projekt wird vom Caritas-Verband für das Erzbistum Köln e.V. (DiCV) in
Zusammenarbeit mit der Hochschule Düsseldorf und dem Teilhabe-Experten Dr.
Harry Fuchs durchgeführt und läuft noch bis Ende 2019. Es wird gefördert durch
die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW.
Ziel
des Projektes ist - auf der Basis von qualitativen und quantitativen Erhebungen
in ausgewählten Praxiseinrichtungen - die Entwicklung und Erprobung eines praxistauglichen
Musterrahmenkonzeptes, das interessierten Einrichtungen zur Verfügung gestellt
und vom Ausschuss Alter und Pflege des Landes NRW für die Anwendung empfohlen
werden soll.
Am
15.05.2017 fand die Auftaktveranstaltung zum Projekt in Köln statt. Zu Beginn
der Veranstaltung wurde der Hintergrund und die Struktur des Projektes sowie
die rechtlichen Rahmenbedingungen von selbstbestimmter Teilhabe erläutertet. Es
folgten Schlaglichter der aktuellen Debatte
aus Theorie und Praxisforschung durch Frau Prof. Dr. Leiber und Herrn
Prof. Dr. Bleck von der Hochschule Düsseldorf. In anschließenden Workshops diskutierten
die zirka 40 Vertreterinnen und Vertreter von stationären Altenpflegeeinrichtungen
und Wohlfahrtsverbänden über die Möglichkeiten und Grenzen selbstbestimmter
Teilhabe. Unter anderem wurden der Umgang mit strukturellen Herausforderungen
und mit der Veränderung der Bewohnerschaft, die besonderen Anforderungen
bezüglich dementiell eingeschränkter Bewohnerinnen und Bewohner sowie die
erforderlichen personellen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
thematisiert. „Wir sind stolz, mit Einrichtungen aus dem Erzbistum Köln ein
solches Projekt durchzuführen, die beteiligten Einrichtungen öffnen der Hochschule
ihre Türen, um die Wahrnehmung und Umsetzung der Teilhabe-Wünsche der Bewohner
zu optimieren“, so Helene Maqua, Abteilungsleitung der Abteilung Altenhilfe des
Diözesan-Caritasverbandes. „Der Bewohner steht bei diesem Projekt im
Mittelpunkt“.