Das Netzwerk NC Academic:
Menschenrechtsbildung und Kinderrechtspraxis in der Lehre
Das Netzwerk NC Academic besteht seit 2020 als Teil der National Coalition Deutschland/ Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Es umfasst die Hochschulmitglieder des Netzwerks sowie weitere Kooperationspartner:innen auf Hochschulebene.
Die Grundlage für die Zusammenarbeit wurde mit dem Staatenberichtsverfahren und dem flankierenden zivilgesellschaftlichen Berichtsprozess zur UN-Kinderrechtskonvention (2018-2019) gelegt: Die Hochschulmitglieder des Netzwerks waren nicht nur zu verschiedenen Themen in den Berichtsprozess und die Redaktion des Berichts der Zivilgesellschaft eingebunden, sondern brachten - ausgehend von der Erkenntnis, dass die Umsetzung von Kinderrechten bei der Fachkräfteausbildung beginnen muss - ein eigenes Thema in den Bericht ein: "1.g Maßnahmen zur Verbreitung, Fortbildung und Einbindung in die Ausbildungscurricula".
Erarbeitet wurde der Passus in einem Lehr-/Lernforschungsprojekt an der Hochschule Düsseldorf unter der Leitung von Prof. Dr. Katja Neuhoff und Prof. Dr. Walter Eberlei mit über 100 Studierenden.
Seit 13. Oktober liegen die Abschließenden Bemerkungen im Staatenberichtsverfahren zur Kinderrechtskonvention vor. Sie enthalten die im Rahmen des Lehr-/Lernforschungsprojekts
(s.o.) ausgearbeitete Empfehlung an die Bundesregierung,
- „systematisches Training zu Kinderrechten, zur Kinderrechtskonvention und ihren Protokollen für alle Fachkräfte, die mit und für Kinder arbeiten, insbesondere in den Bereichen Bildung, Soziale Arbeit, Migration und Recht sicherzustellen“ und
- „Menschenrechtsbildung in die Ausbildungscurricula der relevanten Fachkräftegruppen zu integrieren sowie finanzielle Unterstützung und Forschungsanreize im Bereich der Menschenrechtsbildung für die relevanten Fachkräftegruppen vorzuhalten“ (CRC/C/DEU/CO/5-6, Nr. 12, eigene Übersetzung).
Die Aufnahme der Empfehlungen durch den UN-Kinderrechtsausschuss ist ein großer Erfolg, der die Agenda des Netzwerks stützt. Zugleich nehmen die Empfehlungen des Ausschusses die Bundes- und Landesregierungen und die Hochschulen in die Pflicht, Menschenrechtsbildung und Kinderrechtspraxis in Lehre und Curricula systematisch zu fördern und zu verankern.