Aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 22. Dezember 2022:
„Das Schulministerium und das Jugendministerium in Nordrhein-Westfalen haben den Expertenrat zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz berufen.
Auf dem Weg zum Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter ist ein wichtiger Schritt gemacht: Der Expertenbeirat zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Nordrhein-Westfalen nimmt die Arbeit auf. Am 21. Dezember 2022 kamen Schulministerin Dorothee Feller und Familienministerin Josefine Paul mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Schule und Schulaufsicht, Jugendhilfe, Kommunalverwaltung sowie von außerschulischen Kooperationspartnern und Eltern im Schul- und Bildungsministerium in Düsseldorf zusammen. Neben wissenschaftlicher Expertise sind besonders Expertinnen und Experten aus der Praxis gebeten worden, im Gremium mitzuarbeiten.
Insgesamt 14 Fachleute werden die Landesregierung bei der Erstellung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruches auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter beraten und begleiten. Berufen wurden die Expertinnen und Experten von Ministerin Feller und Ministerin Paul. Die Ministerinnen haben sich darauf verständigt, die Umsetzung des Rechtsanspruchs in gemeinsamer Verantwortung der Ressorts für Schule und Jugendhilfe auszugestalten.
Ministerin Dorothee Feller: „Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter wird eine herausfordernde Aufgabe, die aber auch die große Chance bietet, Erziehung, Bildung und Betreuung für alle Kinder im Ganztag entscheidend und nachhaltig zu verbessern. Daher war es uns besonders wichtig, Expertinnen und Experten zu berufen, die unterschiedliche Fachkenntnis und Blickwinkel einbringen und auch ganz konkret mit der Umsetzung, Weiterentwicklung oder Begleitung der OGS in Nordrhein-Westfalen befasst sind. Damit können wir sicherstellen, dass die von der Landesregierung geplanten gesetzlichen Regelungen, fachlich auf der Höhe der Zeit, aber gleichermaßen auch praxistauglich sind.“
Ministerin Josefine Paul: „Wir freuen uns über die hohe und vielfältige Expertise, die in diesem Gremium zusammenkommt. Die Besetzung spiegelt die Verantwortungsgemeinschaft von Schule und Jugendhilfe, die zentrales Gestaltungsmerkmal der OGS in Nordrhein-Westfalen ist. Die Zusammenarbeit von Lehr- und Fachkräften aus unterschiedlichen Bereichen wollen wir zukünftig weiterentwickeln und verbindlich verankern. Mir sind dabei auch die Perspektiven außerschulischer Partner und die Sichtweisen und Anforderungen von Eltern und Familien besonders wichtig. Denn ganztägige Bildung braucht ein ganzheitliches Bildungsverständnis.“
Gegenwärtig stehen im Haushalt 2023 715 Millionen Euro und 392.500 Plätze in der OGS zur Verfügung. Damit sind Plätze für über die Hälfte aller Kinder im Grundschulalter bereits abgedeckt. Aufgrund des hohen Bedarfs geht der Platzausbau weiter. Wichtig sind dabei aber auch qualitative Entwicklungen, wie die Gewinnung von Fachpersonal, die Auswahl von Kooperationspartnern oder auch die Zusammenarbeit der Beschäftigten in Schule und Jugendhilfe. Diese und weitere Themen wird der Expertenbeirat in den kommenden Monaten diskutieren."