Auf dieser Seite haben wir die Regelungen zu Prüfungen des Dekanates, des Prüfungsausschusses und übergeordneter Stellen auf der Grundlage der "Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Düsseldorf" (Coronaordnung - CO, Fassung vom 05.10.2022) und der vorhergehenden Coronaordnungen - zusammengefasst.
Die untenstehenden Regelungen sind ausgelauften!
Stand: 27.07.2023
SONDERREGELUNGEN
Prüfungen können in elektronischer Kommunikation abgenommen werden. [§ 3 Abs. 1 bis 4, §§ 3A und 3B HSD Coronaordnung]
Studierende in angeordneter Quarantäne gelten im Fall einer Präsenzprüfung als prüfungsunfähig. Ist eine Teilnahme an einer Online-Prüfung im Rahmen der häuslichen Quarantäne möglich, dann gilt die Prüfungsunfähigkeit nur auf Antrag des Prüflings (in beiden Fällen ist ein Nachweis einzureichen). Daraus kann jedoch kein Anspruch des Prüflings auf das Anbieten einer Online-Prüfung abgeleitet werden. [§ 3 Abs. 3 HSD Coronaordnung]
MODULPRÜFUNGen
Falls in Präsenz gepante Prüfungen alternativ mit elektronischen Mitteln abgenommen werden sollen (Online-Prüfungen),
muss dies spätestens zwei Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben werden.
[§ 3 Abs.1 HSD Coronaordnung]
Prüfungsvoraussetzungen:
Die PKF Prüfungen in den Schwerpunktmodulen und im Modul H1.2 können abweichend von den Vorgaben der Prüfungsordnung
im SoSe 2021 angemeldet und abgelegt werden, wenn die Prüfung im Modul E
1.1 im SoSe 2020 oder WS 2020/2021 angemeldet aber noch nicht
erfolgreich abgeschlossen wurde. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom
29.01.2021]
Die PKF Prüfungen in den
Schwerpunktmodulen und im Modul H1.2 können abweichend von den Vorgaben
der Prüfungsordnung im WS 2020/21 angemeldet
und abgelegt werden, wenn die Prüfung im Modul E1.1 im SS 2020
angemeldet aber noch nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. [Beschluss
des Prüfungsausschusses vom 12.08.2020]
Die
Voraussetzung des Abschlusses von E.1.1 als Voraussetzung der Belegung
weiterführender Module wird bis zum Ende des Sommersemesters 2022
ausgesetzt. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 17.02.2021]
Änderung von Prüfungsformen im SoSe 2020, WS 2020/21 und im SoSe 2021
Für alternative Prüfungsleistungen im SoSe 2021, falls die vorgesehene Prüfungsform coronabedingt nicht stattfinden
kann, müssen Form, Dauer und Umfang spätestens 2 Wochen nach Beginn des
Seminars im KomVor und im Seminar bekannt gegeben weden. Spätestens zwei
Wochen vor der Prüfung ist bekannt zu geben, in welcher Form die
Prüfung endgültig stattfinden wird.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 17.02.2021]
Konkrete
Änderungen von Prüfungsformen im SoSe 2020 nach Beginn eines Seminares
auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 HSD Coronaordnung werden auf dieser
Webseite bekannt gegeben:
Corona-KomVor - Änderungen in Seminaren im WS 2020/21 werden ggf. auf dieser Webseite "Prüfungen" bekannt gegeben.
Rücktritt von Prüfungen im SoSe 2020, WS 2020/21, SoSe 2021 und im WS 2021/22
Ein Rücktritt von der Prüfungsleistung
im Sommersemester 2020, im
Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021 und im
Wintersemester 2020/21 ist bis zum
Tag der Abgabe der Prüfungsleistung möglich (folgenloser Rücktritt).
Der Rücktritt kann formlos per E-Mail erfolgen. [Beschluss des
Fachbereichsrates vom 22.4.2020 und § 3 Abs. 7
HSD Coronaordnung in der Fassung vom 24.06.2021, § 3
Coronaordnung SK].
Nicht bestandene Prüfungen im SoSe 2020, WS 2020/21, SoSe 2021 und im WS 2021/22
Prüfungen, die vom
Sommersemester 2020 bis zum
WIntersemester 2021/22 abgelegt und
nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen (Freiversuch). Das
Versäumnis einer Prüfung ist unschädlich. [§ 3 Abs. 7
HSD Coronaordnung in der Fassung vom 24.06.2021, § 3
Coronaordnung SK].
Ab dem Sommersemester 2022 gelten
wieder die Regelungen der Prüfungsordnungen zum Rücktritt (bei
Modulprüfungen ohne triftigen Grund bis eine Woche vor der Prüfung), zum
Bestehen (nicht bestandene Prüfungen zählen) und der Wiederholbarkeit
von Prüfungen (Modulprüfungen können in der Regel zwei mal wiederholt
werden soweit die Prüfungsordnung nicht abweichendes regelt, die Thesis,
das Kolloquien und einzelne Modulprüfungen können einmal wiederholt
werden).
Nachträgliche Prüfungsanmeldungen:
Von Seiten der Studierenden erreichen den
Prüfungsausschuss nach wir vor Anträge auf nachträgliche
Prüfungsanmeldung (im Moment betreffend der laufenden Langzeitseminare).
Eine Bewilligung der Anträge ist regelmäßig dann möglich, wenn
besondere Gründe oder Umstände glaubhaft gemacht werden, die eine
nachträgliche Prüfungsanmeldung rechtfertigen. Liegen allerdings Gründe
vor, die gegen eine nachträgliche Prüfungsanmeldung sprechen, lehnt der
Prüfungsausschuss diese ab. Dies war zum Beispiel in Seminaren der Fall,
in denen die (Arbeits-) gruppenbildung schon abgeschlossen war bzw.
eine Änderung der Gruppen aus didaktischen Gründen nicht sinnvoll
erschien. Sollten Seminare, Arbeitsgruppen oder Seminaraufgaben in
dieser Art und Weise bereits abschließend geplant sein, kann dies dem
Prüfungsbüro oder Prüfungsausschuss formlos per E-Mail angezeigt werden
(damit in dem betreffenden Seminar keine weitere nachträgliche
Prüfungsanmeldung möglich ist). [Info des Prüfungsausschusses vom
15.05.2020]
Notenverbuchung WS 2020/21
Bewertungen
von Modulprüfungen im WS 2020/21 die bis Ende der Jahres stattgefunden
haben sollten bis zum Semesterende (28.02.) im OSSC bekannt gegeben. Für
alle schriftlichen Prüfungsleistungen aus dem laufenden Wintersemester,
die im Januar, Februar oder März 2021 bei den Prüfer*innen eingehen,
gilt grundsätzlich eine achtwöchige Frist zur Verbuchung und
Veröffentlichung der Ergebnisse, wobei spätestens zum 25. März 2021 alle
Ergebnisse verbucht und veröffentlicht sein müssen. [Entscheidung des
Prüfungsausschussvorsitzenden vom 2.3.2021]
Notenverbuchung im SS 2020
Im
Regelfall werden die Bewertungen von Modulprüfungen im SS 2020 bis zum
Semesterende (31.08.) im OSSC bekannt gegeben. Bei einer
Abgabe von Prüfungsleistungen nach dem 6. Juli verlängert sich diese
Frist bei Klausurarbeiten und schriftlichen besonderen
Prüfungsleistungen auf acht Wochen nach dem Abgabetermin, spätestens
aber auf den 16. Oktober 2020. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom
24.6.2020]
Abschlussarbeiten
Voraussetzungen
In
besonderen Härtefällen erhalten Studierende auf Antrag auch vor
Abschluss des Praktikums die Zulassung zur Bachelor-Thesis. [Beschlüsse
des Prüfungsausschusses vom 31.3.2020 und 18.12.2020]
Studierende
im Anerkennungsmodul, die sich bis zum WiSe 2021/2022 zur Prüfung
angemeldet haben und ihr Praktikum über ein Semester hinaus verlängern,
können unmittelbar nach Abschluss des Praktikums mit der Thesis starten
(flexibler Zeitraum zur Thesis-Anmeldung [Beschlüsse des
Prüfungsausschusses vom 31.3.2020, 18.12.2020 und 26.01.2022]
Kolloquien im Sommersemester 2021:
Abgabe von Bachelor- und Masterthesen während des „Shutdown“ im Wintersemester 2020/21
Sollten
Sie aufgrund des Shutdown bzw. der Schließung von Kopiergeschäften
daran gehindert sein, gebundene Fassungen Ihrer Abschlussarbeiten
einzureichen, dürfen Sie die Abschlussarbeiten als Word- bzw.
PDF-Dokument am Abgabetag bis 23:59:59 Uhr per E-Mail an die
Prüfer*innen senden. Das Prüfungsbüro sollten Sie dabei in Cc setzen
(pruefung.soziales@hs-duesseldorf.de). Sofern Sie die Arbeit zuhause
selbst ausdrucken, dürfen Sie die Arbeit einen Tag später in einem
Schnellhefter abgeben (also am Folgetag des Datums, das in Ihrem
Zulassungsschreiben steht). Für den fristgerechten Eingang zählt der
Poststempel auf der Arbeit oder der Eingangsstempel der HSD (bei
persönlicher Abgabe). Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der HSD.
Über die Möglichkeit der persönlichen Abgabe sollten Sie sich
rechtzeitig einige Tage vor der Abgabe auf der HSD-Internetseite
informieren. Im Zweifel sollten Sie die Versendung per Post vorziehen.
Einzelne Kopiergeschäfte haben übrigens noch geöffnet (vgl.
uni-kopiercenter-duesseldorf.de).
Regelungen zur
Bachelor- und Masterthessis im Sommersemester 2020
Der
Prüfungsausschuss hat aufgrund der Schließung der Hochschulbibliothek
und weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen entschieden, dass allen
Thesis-Kandidat*innen im Sommersemester 2020 von Amts wegen pauschal
mindestens eine zweiwöchige Verlängerung gewährt wird. Darüber hinaus
sind auf Antrag individuelle Verlängerungen der Bearbeitungszeit
möglich. Alle Prüfer*innen sowie der Prüfungsausschuss und das
Prüfungsbüro werden die Kandidat*innen dabei unterstützen, sachgerechte
Lösungen zu finden. So wird zum Beispiel die Betreuung von Kleinkindern
oder Pflegebedürftigen bei der Bearbeitungszeit berücksichtigt. Das
Thema der Thesis kann jederzeit bis zum Abgabedatum ohne Angabe von
Gründen zurückgegeben (Rücktritt) oder im Einvernehmen von zu Prüfenden
und der Betreuerin oder dem Betreuer durch den Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses geändert werden. Im Fall eines Rücktritts liegt kein
Fehlversuch vor. Weitere Informationen ergeben sich aus dem Merkblatt,
dass dem Zulassungsschreiben beigefügt wird. [Beschluss des
Prüfungsausschusses vom 20.3.2020]
Kolloquien im Wintersemester 2020/21:
Alle Kolloquien im Februar und März 2021 finden nach Entscheidung des Präsidiums und des Prüfungsausschusses online statt!
Nähere Infos hier (PDF).
Kolloquien im Sommersemester vom 17. bis 26. August 2020:
Infolge
der mehrwöchigen Schließung der HSD-Bibliothek und der Vielzahl der
Verlängerungsanträge hat der Prüfungsausschuss entschieden, dass die
Kolloquien auf das Ende des Sommersemester 2020 verschoben werden. Die
Kolloquien finden nunmehr im Zeitraum vom 17. bis 26. August 2020 statt.
Der neue Zeitraum liegt nach den Sommerferien in NRW. Alle sonstigen
Modulnoten bzw. Prüfungsleistungen der Thesis-Kandidat*innen sollten bis
zum 31. Juli an das Prüfungsbüro gemeldet werden, damit die
individuelle Zulassung zum Kolloquium geprüft werden kann. Sofern aus
persönlichen oder familiären Gründen ein früheres oder späteres
Kolloquium erforderlich ist und die jeweiligen Prüfer*innen dem
zustimmen, können Kolloquien auch außerhalb dieses Zeitraums stattfinden
(auf Antrag an den Prüfungsausschuss). Ein solcher Antrag sollte von
den Studierenden an ihre Prüfer*innen geschickt werden, welche den
Antrag mit einer Stellungnahme an den Prüfungsausschuss weiterleiten.
Der Antrag ist zumindest in Textform einzureichen (also per E-Mail
möglich).
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 4.5.2020]
Die Kolloquien finden grundsätzlich gem.
§ 3 der HSD Coronaordnung als Onlineprüfungen statt. Prüfungen in
Präsenz sind im Einvernehmen von zu Prüfenden und Prüfenden unter
Einhaltung der Vorgaben der entsprechenden Weisung des Präsidiums
zulässig. Die Termine werden anstelle eines Aushanges für die
Studierenden individuell im OSSC bekannt gegeben. [Beschluss des
Prüfungsausschusses vom 24.6.2020]
Kolloquien im Wintersemester 2021/22:
Die
Kolloquien finden in der Regel online statt! Nähere Hinweise dazu finden
Sie in den Dokumenten im Abschnitt "Infos zu den Kolloquien".
auslaufende Prüfungsordnungen
Die
Anwendung aller Prüfungsordnungen des Fachbereichs, deren zeitlicher
Geltungsbereich im laufenden Sommersemester 2020 ausläuft (Bachelor
SA/SP Vollzeit PO 2011, Bachelor PKF PO 2010 und 2014, Master ES PO 2015
wird um ein Semester, also bis zum 28.02.2021, verlängert. [Beschluss
des Fachbereichsrates vom 22.4.2020]