Prüfungsanmeldung PM im WiSe 2021/22 - Abschluss des Praktikums bis 31.8.2022
Aus Gründen des Vertrauensschutzes kann das Praktikum im Modul PM im WS 2021/22 abweichend von § 3 Abs. 1 der Praxisordnung ausnahmsweise weiterhin ab dem 20.09.2021 begonnen werden, obwohl die Blockseminare aufgrund der landesweiten Verschiebung der Bewerbungsfristen und der Einschreibungsfristen für das Wintersemester erst eine Woche später starten [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 06.05.2021]
Studierende, die sich im Wintersemester 2021/2022 zur Prüfung im Praxismodul angemeldet haben, können den Praktikumszeitraum bis zum Ende des Sommersemesters, also bis zum 31. August 2022 verlängern (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 1 Praxisordnung). Dies gilt auch für bereits vom Praxisreferat genehmigte Praktikumsverträge. In diesem Fall darf der Praktikumszeitraum von Studierenden in Abstimmung mit der Praxisstelle selbständig, bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, dürfen maximal auf einen Zeitraum bis zum 31. August 2022 ausgestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.01.2022]
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Prüfungsanmeldung PM im SoSe 2021 - Abschluss des Praktikums bis 28.2.2022
Studierende, die sich im SoSe 2021 zur Prüfung im Praxismodul angemeldet haben, können das Praktikum bis zum 28.02.2022 verlängern (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 1 Praxisordnung). Dies soll auch für bereits vom Praxisreferat genehmigte Praktikumsverträge gelten. In diesem Fall soll der Praktikumszeitraum von Studierenden in Abstimmung mit der Praxisstelle selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden dürfen. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, sollen maximal auf einen Zeitraum bis zum 28.02.2022 ausgestellt werden dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 15.03.2021]
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Prüfungsanmeldung PM im WiSe 2020/21 - Abschluss des Praktikums bis 31.8.2021
Studierende, die sich im Wintersemester 2020/2021 zur Prüfung im Praxismodul angemeldet haben, können den Praktikumszeitraum bis zum Ende des Sommersemesters, also bis zum 31. August 2021, verlängern (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 1 Praxisordnung). Dies soll auch für bereits vom Praxisreferat genehmigte Praktikumsverträge gelten. In diesem Fall soll der Praktikumszeitraum von Studierenden in Abstimmung mit der Praxisstelle selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden dürfen. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, sollen maximal auf einen Zeitraum bis zum 31. August 2021 ausgestellt werden dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.12.2020]
Auch im Falle einer Änderung des Beginns der Vorlesungszeit im Wintersemester belibt der bereits bekannt gegebene Zeitraum für das Praktikum im Praxismodul vom 28.09.2020 bis zum 28.02.2021 bestehen.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 15.5.2020]
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Prüfungsanmeldung PM im SoSe 2020 - Abschluss des Praktikums bis 28.2.2021
Infolge der Schließung vieler Praxisstellen hat der Prüfungsausschuss entschieden, dass der Praktikumszeitraum im Praxismodul für Studierende die im BA Sozialarbeit/Sozialpädagogik im laufenden Sommersemester 2020 das Praxismodul belegt haben bis zum Ende des Wintersemesters 20/21, also bis zum 28. Februar 2021 verlängert werden darf (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 1 der Praxisordnung). Dies gilt für alle bereits vom Praxisreferat genehmigten Praktikumsverträge. In diesen Fällen darf der Praktikumszeitraum von Studierenden (in Abstimmung mit der Praxisstelle) selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, dürfen ganz oder teilweise unter Berücksichtigung des Verlängerungsdatums ausgestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 4.5.2020]
Praktikum Modul E 1.1 & weitere mit kleinen Praxisanteilen PKF
Anmeldung Testat E1.1.1 im SoSe 2020 - Abschluss d. Hospitationen bis 31.8.2022
Studierende die sich im WiSe 2020/21 oder SoSe 2020 im Modul E 1.1 zum Testat E 1.1.1 angemeldet haben, können die Hospitationen bis zum Ende des SoSe 2022 absolvieren. Die Voraussetzung des Abschlusses von E.1.1 als Voraussetzung der Belegung weiterführender Module wird bis zum Ende des SoSe 2022 ausgesetzt. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 17.02.2021]
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Anmeldung zur Prüfung E 1.1.2/E 1.3.1 im WiSe 2021/2022 – Abschluss des Praktikums bis 3.2.2023 *
Studierende, die sich im WiSe 2021/2022 im Modul E 1.1 zur Prüfung E 1.1.2/ E 1.3.1 angemeldet haben, können das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WiSe 2021/2022 und dem SoSe 2022 sowie in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem SoSe 2022 und dem WiSe 2022/2023 absolvieren. Außerdem besteht für diese Studierenden die Möglichkeit, das Praktikum durch Auflösung des Blocks in Einzeltage in derselben Einrichtung zu absolvieren. Bei einer Auflösung des Blocks in Einzeltage dürfen die Tage auch in der Vorlesungszeit absolviert werden (befristete Ausnahmen von § 3 Abs. 1 S. 2 Praxisordnung).
Eine grundsätzliche Anerkennung von Vorpraktikumszeiten als Praxisanteil im Modul E1.1.2. kann nicht erfolgen, weil sie nicht in gleicher Weise wie im Modul E1.1.2 hoch-schulisch begleitet sind.
* Die Frist bis zum 3.2.2023 ergibt sich aus der Option, Einzeltage des Praktikums auch noch in der Vorlesungszeit des WiSe 2022/23 zu absolvieren, die am 3.2.2023 endet.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.01.2022]
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Anmeldung zur Prüfung E1.1.2 im SoSe 2021 - Abschluss des Praktikums bis 15.7.2022 *
Studierende, die sich im SoSe 2021 im Modul E 1.1 zur Prüfung E 1.1.2 angemeldet haben, können das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem SoSe 2021 und dem WiSe 2021/2022 sowie in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WiSe 2021/2022 und dem SoSe 2022 absolvieren. Außerdem soll für diese Studierenden die Möglichkeit, das Praktikum durch Auflösung des Blocks in Einzeltage in derselben Einrichtung zu absolvieren, bestehen. Bei einer Auflösung des Blocks in Einzeltage dürfen die Tage auch in der Vorlesungszeit absolviert werden (befristete Ausnahmen von § 3 Abs. 1 S. 2 Praxisordnung). [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 15.03.2021]
Eine grundsätzliche Anerkennung von Vorpraktikumszeiten als Praxisanteil im Modul E1.1.2. kann nicht erfolgen, weil sie nicht in gleicher Weise wie im Modul E1.1.2 hochschulisch begleitet sind. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.05.2021]
* Die Frist bis zum 1.7.2022 ergibt sich aus der Option, Einzeltage des Praktikums auch noch in der Vorlesungszeit des SoSe 2022 zu absolvieren, die am 15.7.2022 endet.
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Anmeldung zur Prüfung E1.1.2 im WiSe 2021 - Abschluss des Praktikums bis 4.2.2022 *
Studierende, die sich im WiSe 2020/2021 im Modul E 1.1 zur Prüfung E 1.1.2 angemeldet haben, können das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WiSe 2020/2021 und dem SoSe 2021 sowie in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem SoSe 2021 und dem WiSe 2021/2022 absolvieren. Außerdem soll für diese Studierenden die Möglichkeit, das Praktikum durch Auflösung des Blocks in Einzeltage in derselben Einrichtung zu absolvieren, bestehen. Bei einer Auflösung des Blocks in Einzeltage dürfen die Tage auch in der Vorlesungszeit absolviert werden (befristete Ausnahmen von § 3 Abs. 1 S. 2 Praxisordnung). [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.12.2020]
Eine grundsätzliche Anerkennung von Vorpraktikumszeiten als Praxisanteil im Modul E1.1.2. kann nicht erfolgen, weil sie nicht in gleicher Weise wie im Modul E1.1.2 hochschulisch begleitet sind. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.05.2021]
* Die Frist bis zum 4.2.2022 ergibt sich aus der Option, Einzeltage des Praktikums auch noch in der Vorlesungszeit des WiSe 2021/22 zu absolvieren, die am 5.2.2022 endet.
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Anmeldung zur Prüfung E1.1.2 im SoSe 2020 - Abschluss des Praktikums bis 4.2.2022 *
Studierende die sich im SoSe 2020 im Modul E 1.1 zur Prüfung E 1.1.2 angemeldet haben, können das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem SoSe 2021 und dem WiSe 2021/22 sowie in der Vorlesungszeit absolvieren. Außerdem soll für diese Studierenden die Möglichkeit bestehen, das Praktikum durch Auflösung des Blocks in Einzeltage zu absolvieren. Bei einer Auflösung des Blocks in Einzeltage dürfen die Tage auch in der Vorlesungszeit absolviert werden (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 2 Praxisordnung). [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 19.01.2021]
Eine grundsätzliche Anerkennung von Vorpraktikumszeiten als Praxisanteil im Modul E1.1.2. kann nicht erfolgen, weil sie nicht in gleicher Weise wie im Modul E1.1.2 hochschulisch begleitet sind. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.05.2021]
* Die Frist bis zum 4.2.2022 ergibt sich aus der Option, Einzeltage des Praktikums auch noch in der Vorlesungszeit des WiSe 2021/22 zu absolvieren, die am 5.2.2022 endet.
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Praktikum im Modul E 1.1 im SoSe 2020 PKF
Die Praxisordnung sieht in § 3 Abs. 1 vor, dass das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des jeweiligen Semesters nach Abschluss der jeweiligen Begleitveranstaltung durchzuführen und bis zum Ende des jeweiligen Semesters zu absolvieren ist. Abweichend von dieser Regelung kann das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WiSe 2020/2021 und dem SoSe 2021 oder durch Auflösung des Blocks in Einzeltage in derselben Einrichtung absolviert werden. [Beschluss des Fachbereichsrates vom 22.4.2020]
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Praxisanteile in E3.1, E5.3, H2.1 und H4.1
Die für die Praxis-Theorie-Verzahnung in den Prüfungen/Testaten der Module E3.1, E5.3, H2.1, H4.1 vorgesehenen Konzepte, einschließlich der Sicherung der Praxisanteile, regeln die Lehrenden der jeweiligen Lehrveranstaltungen. Der Eintrag der Prüfungsleistungen ins OSSC gilt als Beleg für die Erbringung der konzeptionell verankerten praxisorientierten Anteile innerhalb des jeweiligen hochschuldidaktischen Konzepts der Lehrveranstaltung. Ein gesonderter Nachweis ist nicht vorzuhalten. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.05.2021]
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Anerkennungsmodul Sozialarbeit/Sozialpädagogik und PKF
Prüfungsanmeldung SA/PR im WiSe 2021/2022 – Abschluss des Praktikums bis 31.8.2022
Studierende, die sich im WiSe 2021/2022 zur Prüfung im Anerkennungsmodul angemeldet haben, können das Praktikum bis zum 31.8.2022 verlängern (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 3 Praxisordnung). Dies soll auch für bereits vom Praxisreferat genehmigte Praktikumsverträge gelten. In diesem Fall kann der Praktikumszeitraum von Studierenden in Abstimmung mit der Praxisstelle selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, dürfen maximal auf einen Zeitraum bis zum 31.8.2022 ausgestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss. Abweichend von § 3 Abs. 3 der Praxisordnung soll das Praxisbegleitseminar auch in dem Semester belegt werden dürfen, in dem weniger als die Hälfte der Praxisstunden abgeleistet werden. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.01.2022]
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Prüfungsanmeldung SA / PR im SoSe 2021 - Abschluss des Praktikums bis 28.2.2022
Studierende, die sich im SoSe 2021 zur Prüfung im Anerkennungsmodul angemeldet haben, können das Praktikum bis zum 28.02.2022 verlängern (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 3 Praxisordnung). Dies soll auch für bereits vom Praxisreferat genehmigte Praktikumsverträge gelten. In diesem Fall soll der Praktikumszeitraum von Studierenden in Abstimmung mit der Praxisstelle selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden dürfen. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, sollen maximal auf einen Zeitraum bis zum 28.02.2022 ausgestellt werden dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss. Abweichend von § 3 Abs. 3 der Praxisordnung soll das Praxisbegleitseminar auch in dem Semester belegt werden dürfen, in dem weniger als die Hälfte der Praxisstunden abgeleistet werden. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 15.03.2021]
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Prüfungsanmeldung SA / PR im WiSe 2020/21 - Abschluss des Praktikums bis 31.8.2021
Studierende, die sich im WiSe 2020/2021 zur Prüfung im Anerkennungsmodul angemeldet haben, können das Praktikum bis zum 31.8.2021 verlängern (befristete Ausnahme von § 3 Abs. 1 S. 3 Praxisordnung). Dies soll auch für bereits vom Praxisreferat genehmigten Praktikumsverträge gelten. In diesem Fall soll der Praktikumszeitraum von Studierenden in Abstimmung mit der Praxisstelle selbständig bzw. ohne weitere Rücksprache mit dem Praxisreferat verlängert werden dürfen. Praktikumsverträge, die noch vom Praxisreferat genehmigt werden müssen, sollen maximal auf einen Zeitraum bis zum 31.8.2021 ausgestellt werden dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass eine neue Praktikumsstelle stets vom Praxisreferat genehmigt werden muss.
Abweichend von § 3 Abs. 3 der Praxisordnung soll das Praxisbegleitseminar auch in dem Semester belegt werden dürfen, in dem weniger als die Hälfte der Praxisstunden abgeleistet werden.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.12.2020]
Unabhängig davon, ob sich der Vorlesungsbeginn aufgrund von Corona verschiebt, kann das Praktikum im Anerkennungsmodul im WiSe 2020/2021 ab dem 1.9.2020 begonnen werden. Das Praktikum im Anerkennungsmodul kann über ein oder zwei Semester absolviert werden. Sollten diese Fristen aufgrund der Coronasituation im Herbst/Winter nicht eingehalten werden können, entscheiden die Gremien des Fachbereiches über Flexiblisierungsmöglichkeiten.
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Prüfungsanmeldung SA / PR im SoSe 2020 - Abschluss des Praktikums bis 28.2.2021
Für Studierende im Anerkennungsmodul im SoSe 2020 gilt, dass sie das Praktikum abweichend von § 3 Abs. 1 und 3 Abs. 3 Praxisordnung über zwei Semester, d.h. bis zum 28.2.2021 absolvieren und das Praxisbegleitseminar auch in dem Semester belegen können, in dem sie weniger als die Hälfte der Praxisstunden ableisten. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 31.3.2020]
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Praktika über drei Semester
Der Prüfungsausschuss beschließt, dass er im Einzelfall [Anmerkung: auf Antrag von Studierenden] prüft, ob der erweiterte Praktikumszeitraum bei allen Praktika im Rahmen des Studiums aufgrund des Vorliegens von wichtigen Gründen von zwei Semestern auf drei Semester verlängert werden kann.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.12.2020]
Supervidierte Beratung im MA Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung
Studierende die im
SoSe 2022 mit der Beratungspraxis beginnen, können vorgesehene Leistungen der Beratungspraxis bis spätestens Ende August 2023 erbringen. Diese Studierenden können in der Zeit vom SoSe 2022 bis zum SoSe 2023 im Modul MB 6 die im Modulhandbuch vorgesehene Anzahl der Beratungspraxis und die Kontaktzeit in der Supervision anders als im Modulhandbuch vorgesehen auf die drei Semester verteilen. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 24.11.2021]
Studierende die im
SoSe 2021 mit der der Beratungspraxis beginnen, können vorgesehenen Leistungen der Beratungspraxis bis spätestens Ende August 2022 erbringen. Diese Studierenden können in der Zeit vom SoSe 2021 bis zum SoSe 2022 im Modul MB 6 die im Modulhandbuch vorgesehene Anzahl der Beratungspraxis und die Kontaktzeit in der Supervision anders als im Modulhandbuch vorgesehen auf die drei Semester verteilen. [Beschluss des Prüfungsausschusses vom 19.01.2021]
Studierende die im SoSe 20 oder im
WiSe 20/21 mit der Beratungspraxis begonnen haben, können die vorgesehenen Leistungen bis spätestens Ende Februar 2022 erbringen.
[Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.12.2020]
Im
Sommersemester 2020 und im
Wintersemester 2020/21 können im Modul MB 6 des Masterstudiengangs Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Berartung die 286 Stunden Beratungspraxis und die 70 Stunden Kontakzeit in der Supervision auch anders als im Modulhandbuch vorgesehen auf die beiden Semester verteilt werden. [Beschluss des Fachbereichsrates vom 22.4.2020]