ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Informationen zum Studium ohne Hochschulreife für beruflich Qualifizierte finden Sie
auf dieser Webseite.
Nähere Infos zum Deutschnachweis
Ausführliche Informationen zum Vorpraktikum finden Sie hier (anklicken).
Bei Fragen zur Anerkennungsfähigkeit des Vorpraktikums wenden Sie sich bitte an unser Studienbüro
Formale Voraussetzungen:
Das Vorpraktikum umfasst eine Vollzeittätigkeit (100 %) für die Dauer von sechs Wochen. Eine, in Ausnahmefällen mögliche, Teilzeittätigkeit muss mindestens eine Arbeitszeit von 50 % d. h.19,5 h umfassen. Die Dauer des Praktikums verlängert sich hierbei entsprechend.
Die Praktikumszeit kann höchstens einmal geteilt und in höchstens zwei verschiedenen Einrichtungen absolviert werden.
Das Praktikum gilt als erbracht, wenn die Hochschulzugangsberechtigung über den Abschluss der Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Sozialpädagogik/Sozialarbeit erworben wurde.
Einschlägige Ausbildungs-und Berufstätigkeiten (auch Zivildienstzeiten oder Freiwilligenzeiten, z. B. im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes) sowie Praktika, die zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig waren, können nach Prüfung des Einzelfalles ebenfalls angerechnet werden, sofern sie
- in den beschriebenen Bereichen absolviert wurden,
- der Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Kindheits- und Familienpädagogik lag,
- die Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 50 % der regulären Wochenarbeitszeit ausgeübt wurde,
- nach dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss absolviert wurden.
Der Nachweis über das Vorpraktikum muss Auskunft gebenüber: den Träger und die Art der Praxiseinrichtung; die Dauer des Praktikums und die Wochenarbeitszeit sowie den Tätigkeitsbereich und -schwerpunkt des Praktikums. Der Nachweis sollte für den weiteren Studienverlauf aufbewahrt werden.
Nicht anerkannt werden unter anderem:
- Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Pflege, eine Tätigkeit als „AuPair“, Tätigkeiten in rein privatwirtschaftlichen Angeboten der Hausaufgaben-/ Nachhilfe, rein schulische Ausbildungen sowie eine Übernahme von Erziehungsaufgaben im privaten Bereich (z. B.als Vater oder Mutter eigener Kinder).
- Tätigkeiten, die mit weniger als 50 % der regulären Wochenarbeitszeit absolviert wurden, können nicht anerkannt werden, unabhängig vom Tätigkeitsbereich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Tätigkeit über einen längeren Zeitraum nachgegangen wurde.
Alle Informationen finden Sie hier Checkliste_Vorpraktikum_PKF.pdf
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Allgemein gültige Informationen zum Vorpraktikum an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/vorpraktikum. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich an den dort genannten Kontakt.
Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften finden Sie hier.
BEWERBUNG
Der Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung ist zulassungsbeschränkt.
Der Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
Eine Bewerbung ist immer nur für das folgende Semester und nicht für einen späteren Zeitpunkt möglich.
Allgemeine Hinweise sowie die Fristen für Bewerbung und Einschreibung finden Sie unter:
hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf. Beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang (s. o.).
Die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen vergibt die HSD über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Für die Bewerbung ist die Registrierung auf dosv.hochschulstart.de erforderlich. Die eigentliche Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt online über das Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus. In unserer Checkliste erläutern wir Schritt für Schritt, was Sie bei der Bewerbung über hochschulstart.de beachten müssen. Alle Informationen zur Bewerbung über hochschulstart.de finden Sie unter hochschulstart.de/ und hs-duesseldorf.de/dosv.
Informationen über die Auswahlkriterien an der HSD sowie die Auswahlgrenzen (NC-Werte) der letzten Semester finden Sie hier:
hs-duesseldorf.de/nc_ws. Die Auswahlgrenzen (NC-Werte) aus dem Zeitraum vor dem Sommersemester 2021 sind jedoch nur sehr eingeschränkt anwendbar, da sich die Kriterien der Studienplatzvergabe sowie deren Gewichtung seitdem wesentlich geändert haben. Die NC-Werte für das jeweils folgende Semester können nicht vorhergesagt werden, sondern ergeben sich erst aus der Konkurrenz der Bewerber*innen um die zulassungsbeschränkten Studienplätze.
Wenn Sie zu einer der folgenden Bewerber*innengruppen gehören oder sich für eines der folgenden Themen interessieren, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Besonderheiten bei der Bewerbung:
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Internationale Bewerber*innen
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Bewerber*innen für Zweitstudium
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Studiengang- oder Studienortswechsel
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Zweithörer*innen
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Gasthörer*innen
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Bevorzugte Zulassung, Minderjährigenquote, Härtefälle, Nachteilsausgleich, Spitzensportler
Bitte beachten Sie auch die FAQs zur Studienbewerbung zu den Themen wie bspw. Studienbewerbung/Registrierung oder Studienstart.